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EPTEC
Betreiberin der Marke ETOBS
Professional Orbit · Creative Orbit · African Orbit
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 2026 · Version 1.3 · Es gilt deutsches Recht
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten für alle Leistungen der Plattform ETOBS, betrieben von der EPTEC. ETOBS ist die Produktmarke der EPTEC und umfasst drei Plattformbereiche (Orbits): den Professional Orbit, den Creative Orbit und den African Orbit. EPTEC ist die verantwortliche Gesellschaft im Sinne des Handels-, Vertrags- und Datenschutzrechts. In diesen AGB wird „EPTEC" als Kurzbezeichnung für die EPTEC als Betreiberin verwendet; Verweise auf „die Plattform" beziehen sich auf ETOBS.
(2) Diese AGB gelten für alle Nutzer der Plattform, unabhängig von deren rechtlichem Status (Verbraucher oder Unternehmer), einschließlich Administratoren und Master in ihrer Eigenschaft als Plattformnutzer. Soweit gesetzliche Vorschriften des Aufenthaltsstaates des Nutzers – insbesondere zwingendes Verbraucherschutzrecht – weitergehende Rechte gewähren, bleiben diese unberührt.
(3) Abweichende AGB des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von EPTEC.
(4) Bestandteile dieses Vertrags sind neben diesen AGB: die Hausordnung und die Plattformwerte. Mit Zustimmung zu diesen AGB stimmt der Nutzer allen genannten Dokumenten verbindlich zu. Im Konfliktfall haben diese AGB Vorrang vor der Hausordnung; die Hausordnung hat Vorrang vor den Plattformwerten. Die Datenschutzerklärung ist zur Kenntnisnahme bereitzustellen und kein Vertragsbestandteil.
§ 2 Plattformmodell: Mitgliedschaft und Nutzungsrecht
(1) Die Plattform basiert auf einem Mitgliedschaftsmodell. Nutzer erwerben durch Abschluss einer Mitgliedschaft ein zeitlich begrenztes, einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihre Mitgliedschaftsstufe freigeschalteten Inhalten und Funktionen.
(2) Innerhalb einer aktiven Mitgliedschaft können Nutzer auf die jeweils verfügbaren Inhalte zugreifen. Es besteht kein Anspruch auf den dauerhaften Fortbestand einzelner Inhalte oder Funktionen, sofern dies nicht vertraglich gesondert zugesichert wurde.
(3) Laufzeiten, Preise und Mitgliedschaftsstufen werden auf der Plattform ausgewiesen.
(4) Der Mitgliedschaftsvertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder, bei sofortiger digitaler Bereitstellung, durch Freischaltung zustande. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.
(5) EPTEC ist berechtigt, Funktionen, Inhalte und die Struktur der Plattform weiterzuentwickeln oder zu ändern, sofern der Gesamtcharakter der Mitgliedschaft erhalten bleibt und wesentliche Änderungen mit angemessener Frist angekündigt werden.
§ 3 Registrierung und Nutzerkonto
(1) Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und EPTEC bei Verdacht auf unbefugten Zugriff unverzüglich zu informieren.
(3) Der Nutzer haftet für alle Aktivitäten unter seinem Konto, sofern er den unbefugten Zugriff nicht zu vertreten hat.
(4) Demo-Zugang: EPTEC stellt gelegentlich einen Demo-Zugang bereit, der ausschließlich zur visuellen Besichtigung der Plattformräumlichkeiten dient. Der Demo-Zugang begründet kein Nutzungsrecht, keinen Vertragsschluss und keinen Anspruch auf Inhalte oder Leistungen.
(5) Profiltypen bei Registrierung: Bei der Registrierung wählt der Nutzer seinen Profiltyp: Client oder Business Owner. Nur auf explizite Aufforderung auch Admin.
(6) Orbit-Nummer als Pflichtfeld: Nutzer (Client-Profil) sind bei der Registrierung verpflichtet, die Orbit-Nummer des gewünschten Business Owner-Raums anzugeben. Eine ungültige oder nicht vorhandene Orbit-Nummer führt zur Ablehnung der Registrierung. Auch Admins und Master können als Business Owner auftreten. In diesen Fällen sei auch auf diese mit Business Owner-Raum verwiesen.
(7) Login-Methoden und OAuth: EPTEC stellt OAuth-Anmeldeverfahren über externe Anbieter (derzeit u.a. Google, Bluesky) zur Verfügung. OAuth ist eine Komfortfunktion; ein Anspruch auf einen bestimmten OAuth-Anbieter besteht nicht. Bei Ausfall eines OAuth-Anbieters wird der Nutzer gebeten, eine alternative Anmeldemethode zu nutzen. EPTEC kann einzelne OAuth-Anbieter jederzeit hinzufügen oder entfernen.
(8) Registrierung und Anmeldung mit Benutzername und Passwort: Alternativ zu OAuth kann sich der Nutzer mit selbst gewähltem Benutzernamen, E-Mail-Adresse und Passwort registrieren. Das Konto wird unmittelbar nach der Registrierung freigeschaltet; die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht auf tatsächliche Inhaberschaft überprüft. Der Nutzer ist verpflichtet, eine zutreffende und von ihm kontrollierte E-Mail-Adresse anzugeben; EPTEC übernimmt keine Haftung für Folgen unrichtiger, fremder oder nicht erreichbarer Angaben, insbesondere für eine dadurch erschwerte oder unmögliche Kontowiederherstellung. Für die Anmeldung nutzen alle Rollen (Client, Business Owner, Admin, Master) dasselbe Anmeldefeld; die Zuordnung zur jeweiligen Rolle erfolgt serverseitig automatisch anhand des hinterlegten Kontos. Ein automatisiertes Zurücksetzen des Passworts per E-Mail steht derzeit nicht zur Verfügung; hierfür ist der Support über die im Impressum genannten Kontaktdaten zu kontaktieren. EPTEC kann vor einer Passwort-Zurücksetzung geeignete Maßnahmen zur Identitätsbestätigung verlangen.
§ 3a Plattforminternes Nachrichtensystem als Mitteilungsweg
(1) Das plattforminterne Nachrichtensystem (Postfach/Inbox) dient dem allgemeinen Austausch zwischen Nutzern, Business Ownern und EPTEC. Unter anderem nutzt EPTEC es auch als Kanal für rechtlich relevante Mitteilungen — insbesondere Bestellbestätigungen (§ 5), Rechnungen (§ 28b Abs. 4), Verwarnungen und sonstige Moderationsmitteilungen (§ 8), Preis- und Bedingungsänderungen (§ 4 Abs. 6, § 26 Abs. 2) sowie Zahlungserinnerungen (§ 28d Abs. 3).
(2) Eine über das Nachrichtensystem versandte, rechtlich relevante Mitteilung gilt als zugegangen, sobald sie im Postfach des Empfängers abrufbar ist, unabhängig davon, ob der Empfänger sie tatsächlich zur Kenntnis nimmt. Zusätzlich kann EPTEC dieselbe Mitteilung ergänzend per E-Mail versenden, sofern der Nutzer die E-Mail-Weiterleitung gemäß § 4g der Datenschutzerklärung aktiviert hat; ein Anspruch auf die zusätzliche E-Mail-Zustellung besteht nicht.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, sein Postfach in angemessenen Abständen einzusehen. EPTEC übernimmt keine Haftung für Nachteile, die daraus entstehen, dass eine ordnungsgemäß zugestellte Mitteilung nicht rechtzeitig zur Kenntnis genommen wurde.
§ 4 Preise, Zahlung und Zahlungsverzug
(1) Alle Preise sind Endpreise in Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(1a) Sofern auf der Plattform zusätzlich zum Euro-Preis ein Betrag in einer anderen Währung angezeigt wird, handelt es sich hierbei ausschließlich um eine unverbindliche, informative Umrechnung zur besseren Orientierung. Verbindlich für Zahlung und Rechnungsstellung ist in jedem Fall ausschließlich der genannte Euro-Betrag.
(2) Zahlung ist mit Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist EPTEC berechtigt, den Zugang zu sperren sowie gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen.
(4) Bei fehlgeschlagenen Zahlungen können dem Nutzer die hierdurch entstandenen Bankgebühren in Rechnung gestellt werden, sofern er die fehlgeschlagene Zahlung zu vertreten hat.
(5) Für den fortgesetzten eigenen Zugang zu seinem Orbit (Raum 1 sowie, falls gebucht, Raum 2) benötigt der Business Owner eine aktive Eintrittslizenz-Raum 1. Diese ist, wie jede Zusatzlizenz gemäß § 28d bis § 28h, ein echtes, monatlich wiederkehrendes Abonnement (nach dem kostenlosen Freimonat gemäß § 28e) — kein Einmalkauf und keine Jahreslizenz mehr. Läuft die Eintrittslizenz-Raum 1 aus oder wird sie gekündigt, wird ausschließlich der Zugang des Business Owners zu seinem eigenen Raum 1 und Raum 2 bei der nächsten Anmeldung automatisch gesperrt, bis das Abonnement erneut gestartet wird; der Zugang der Clients des Business Owners zu dessen Orbit bleibt hiervon unberührt. Maßgeblich ist stets der zum Zeitpunkt der Abbuchung auf der Plattform ausgewiesene Preis. Für Business Owner, die vor Einführung dieser Regelung bereits ein aktives Konto hatten, gilt der Zugang unbefristet fort, bis erstmals eine Eintrittslizenz-Raum 1 eingelöst wird. Client zahlen keine Eintrittsgebühr.
(6) Preise werden systemseitig aus den jeweils aktuellen Plattformeinstellungen bezogen. EPTEC ist berechtigt, im Rahmen von Aktionen oder auf Einzelfallentscheidung Gebühren zeitlich begrenzt zu erlassen. Ein Anspruch auf Gebührenerlass besteht nicht. Preisänderungen innerhalb einer laufenden Mitgliedschaft werden angekündigt; dem Nutzer stehen ab der Ankündigung mindestens drei volle Kalendermonate zur Bestätigung zur Verfügung (erfolgt die Ankündigung beispielsweise Mitte März, müssen April, Mai und Juni vollständig verstreichen, bevor frühestens im Juli eine Folge nach diesem Absatz eintreten kann). Innerhalb eines bereits bezahlten, laufenden Abrechnungszeitraums erfolgt unter keinen Umständen eine Zugangssperre — diese greift frühestens zum Ende des jeweils aktuellen bezahlten Zeitraums. Bestätigt der Nutzer die Änderung innerhalb der Frist nicht, wird der Zugang zur Plattform gesperrt, bis die Bestätigung nachgeholt wird; das Vertragsverhältnis selbst bleibt hiervon unberührt und endet nur durch gesonderte Kündigung (§ 7, § 38). Zeitpunkt und Inhalt jeder Ankündigung sowie jede Bestätigung werden mit Zeitstempel, IP-Adresse und Kennung dauerhaft dokumentiert.
§ 5 Digitale Inhalte – Erfüllung und Widerrufsrecht
(1) Der Zugang zu digitalen Inhalten wird nach Zahlungseingang unverzüglich freigeschaltet.
(2) Der Verbraucher stimmt ausdrücklich zu, dass EPTEC vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrags beginnt, und bestätigt zur Kenntnis genommen zu haben, dass er damit sein Widerrufsrecht verliert, sobald EPTEC mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat. Diese Zustimmung erfolgt im Checkout-Prozess durch eine dedizierte Pflicht-Checkbox und wird systemseitig als Nachweis protokolliert. Ohne Aktivierung dieser Checkbox ist ein Kaufabschluss nicht möglich.
(3) Der Verbraucher wird vor Kaufabschluss im Checkout über sein Widerrufsrecht und dessen Erlöschen informiert und bestätigt dies durch eine Pflicht-Checkbox.
(4) Im Kaufprozess bestätigt der Nutzer durch Pflicht-Checkboxen gemäß § 312j BGB die Kenntnisnahme und Akzeptanz der verbindlichen Vertragsdokumente (AGB, Hausordnung, Plattformwerte).
§ 6 Gewährleistung bei digitalen Inhalten
(1) EPTEC gewährleistet die Konformität bereitgestellter digitaler Inhalte gemäß den gesetzlichen Anforderungen. Bei einmaliger Bereitstellung beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Bereitstellung. Bei dauerhafter Bereitstellung (Abonnement) gilt die Konformitätspflicht für die gesamte Vertragslaufzeit.
(2) Bei Konformitätsmängeln: Nacherfüllung zuerst, danach Minderung oder Rücktritt.
§ 7 Kündigung des Nutzerkontos
(1) Nutzer können ihre Mitgliedschaft entsprechend der zum Kaufzeitpunkt vereinbarten Laufzeit und Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen kündigen.
(2) EPTEC ist berechtigt, Nutzerkonten bei nachweislichem Verstoß gegen diese AGB, die Hausordnung oder die Plattformwerte mit sofortiger Wirkung zu sperren oder zu löschen.
(3) Bereits bestehende Zahlungsverpflichtungen bleiben von der Kündigung oder der Kontolöschung unberührt.
§ 8 Plattformhoheit und Moderationsrecht
(1) EPTEC ist berechtigt, Inhalte, Konten oder Funktionen zu beschränken, vorübergehend zu sperren oder zu entfernen, sofern ein Verdacht auf einen Verstoß gegen geltendes Recht, diese AGB oder die Plattformregeln besteht. Maßnahmen erfolgen unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips.
(2) EPTEC ist insbesondere berechtigt, folgende Maßnahmen einzeln oder kombiniert zu ergreifen:
– Verwarnung mit Regelzitat
– Temporäre Sperrung (24 Stunden bis 7 Tage)
– Dauerhafte Sperrung des Kontos
– Entfernung von Profilbildern (alle Slots)
– Löschung der Mediathek und aller hochgeladenen Inhalte
– Entfernung von Raum-Gestaltungselementen (Bild, Audio)
– Löschung des Chat-Verlaufs
– Löschung des Kontos
(3) Temporäre Sperrungen laufen automatisch ab; dauerhafte Sperrungen werden manuell aufgehoben. Die Dauer wird dem Nutzer mitgeteilt.
(4) Business Owners sind berechtigt, einzelne Nutzer von ihrem Orbit auszuschließen. Orbit-spezifische Sperren durch Business Owners berühren den übrigen Plattformzugang des Nutzers nicht und laufen automatisch ab, sofern eine Frist gesetzt wurde.
(5) Moderationsentscheidungen können automatisiert oder manuell getroffen werden. Entscheidungen mit erheblicher Wirkung unterliegen menschlicher Überprüfungsmöglichkeit auf Verlangen.
(6) EPTEC teilt die wesentlichen Gründe einer Maßnahme mit, soweit rechtlich zulässig.
(7) Sperrungen können jederzeit bei Verdacht auf Verletzung der AGB, DSGVO, Plattformwerte oder Hausordnung erfolgen. Bei temporären Sperren läuft ein bestehendes Abonnement unverändert weiter. Bei dauerhafter Sperrung wird ein laufendes Abonnement für die Dauer der Sperre pausiert. Bei Kontolöschung wird ein laufendes Abonnement zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet.
§ 9 Nutzungsrechte an Nutzerinhalten
(1) Mit Veröffentlichung räumt der Nutzer EPTEC ein einfaches, weltweites, unentgeltliches Nutzungsrecht zur Speicherung, Plattformdarstellung, Sicherheitsanalyse und technischen Optimierung der Plattform ein.
(2) EPTEC beansprucht kein Eigentum an Nutzerinhalten. Eine kommerzielle Verwertung oder Lizenzierung an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Nutzers nicht gestattet. EPTEC ist berechtigt, Inhalte zu Moderations- und Sicherheitszwecken intern vorzuhalten, auch nach Entfernung durch den Nutzer. Autorisierte EPTEC-Mitarbeiter sind berechtigt, zu Moderations-, Sicherheits- und Compliance-Zwecken auf sämtliche Plattforminhalte zuzugreifen und diese intern zu sichern, einschließlich privater Inhalte und Kommunikation. Der Nutzer stimmt diesem Zugriff mit Annahme dieser AGB ausdrücklich zu.
(3) Öffentlich sichtbare Profildaten (Username, Orbit-Nummer, Profilbild sowie vom Nutzer gesetzte Profil-Links) werden im Rahmen von Plattformfunktionen — insbesondere der Business Owner-Entdecken-Funktion und dem Abonnement-Ranking — anderen Nutzern angezeigt. Mit dem Setzen dieser Daten stimmt der Nutzer ihrer Darstellung in diesen Funktionen ausdrücklich zu. Die Sichtbarkeit kann durch Entfernen der jeweiligen Daten im Profil jederzeit eingeschränkt werden.
§ 9a Erweiterte Inhaltslizenz bei Provisionserlass
(1) Erklärt EPTEC gegenüber einem Business Owner oder Administrator vor Hinterlegung eines Zahlungsdienstleister-Kontos schriftlich oder durch Systembenachrichtigung, dass auf die Erhebung der Plattformprovision dauerhaft oder zeitlich befristet verzichtet wird, oder wurde dem Business Owner oder Administrator von EPTEC ein VIP-Status gewährt, gilt abweichend von § 9 Abs. 2 Folgendes:
(2) Der Business Owner räumt EPTEC mit dem Hochladen, Veröffentlichen oder sonstigen Bereitstellen von Inhalten auf der Plattform unwiderruflich eine weltweite, nicht-exklusive, unentgeltliche, übertragbare und unterlizenzierbare Lizenz an diesen Inhalten ein. Diese Lizenz umfasst insbesondere das Recht, die Inhalte zu hosten, zu speichern, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten, anzupassen, zu übersetzen, Ableitungen daraus zu erstellen, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, aufzuführen und in jeder Form zu nutzen — einschließlich zu Werbe- und Marketingzwecken der Plattform.
(3) Die Lizenz nach Abs. 2 bleibt nach Kündigung oder Löschung des Kontos für einen angemessenen Zeitraum aufrechterhalten.
(4) Der Business Owner versichert, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen, und stellt EPTEC von Ansprüchen Dritter frei.
(5) Im Übrigen bleiben alle weiteren Bestimmungen dieser AGB unberührt.
(6) EPTEC ist berechtigt, ein Business Owner- oder Administrator-Konto, auf das dieser Paragraph Anwendung findet, jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zu kündigen oder zu sperren. Die Frist beginnt mit Zugang der entsprechenden Erklärung. Bereits entstandene Ansprüche aus Abs. 2 bleiben von der Kündigung unberührt.
§ 10 Verantwortung für Nutzerinhalte
(1) Nutzer sind allein verantwortlich für ihre Inhalte und deren Rechtmäßigkeit.
(2) Der Nutzer versichert, dass seine Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, nicht gegen Gesetze oder die Plattformwerte verstoßen und frei von Schadsoftware sind.
(3) Der Nutzer stellt EPTEC von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Handlung des Nutzers resultieren.
(4) Alle von EPTEC bereitgestellten Inhalte — insbesondere Inhalte des First Dashboard sowie sonstige Plattform- und Framework-Inhalte — sind urheberrechtlich geschützt und stehen im ausschließlichen Eigentum von EPTEC. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung ohne ausdrückliche Genehmigung ist untersagt.
(5) Bei Verstößen gegen § 10 (4) ist EPTEC berechtigt, das Konto mit sofortiger Wirkung zu sperren oder zu löschen sowie Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften des Urheberrechts geltend zu machen. Strafrechtliche Konsequenzen bleiben vorbehalten.
(6) Freitextfelder der Plattform (insbesondere Profilbeschreibung/Bio, Veranstaltungsangaben und ähnliche öffentlich sichtbare Eingabefelder) können von Nutzern freiwillig befüllt werden. EPTEC übernimmt keine Haftung für Folgen, die daraus entstehen, dass Nutzer in diesen Feldern freiwillig personenbezogene oder sensible Daten angeben — etwa Wohnadressen, Telefonnummern, Zahlungsverbindungen (z. B. PayPal-Links, Kontonummern) oder sonstige Kontaktdaten. Nutzer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, in öffentlich zugänglichen Profilfeldern keine derartigen sensiblen Informationen zu veröffentlichen. Die datenschutzrechtliche Verantwortung für freiwillig selbst offenbarte Daten verbleibt beim Nutzer.
(7) Gleiches gilt für von Nutzern hochgeladene Mediendateien (Fotos, Videos, Dokumente und ähnliche Uploads). EPTEC betreibt hierfür angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen (u. a. automatisierte Inhaltsmoderation), die jedoch keine Kontrolle über den Bildinhalt im Detail ermöglichen. Enthält eine vom Nutzer hochgeladene Datei trotz dieser Maßnahmen sensible oder personenbezogene Daten — sei es die eigenen des Nutzers oder die Dritter, die der Nutzer ohne deren Einwilligung abbildet —, haftet EPTEC hierfür nicht, soweit EPTEC den vorgenannten Sorgfaltsmaßstab eingehalten hat. Die Verantwortung für den Inhalt hochgeladener Dateien verbleibt beim hochladenden Nutzer.
§ 11 Hausordnung, Plattformwerte und Qualitätsstandards
(1) Die jeweils aktuelle Hausordnung und die Plattformwerte sind verbindliche Bestandteile dieser AGB. Änderungen werden den Nutzern mit angemessener Frist mitgeteilt und erfordern erneute Bestätigung.
(2) EPTEC ist berechtigt, Inhalte ohne Vorankündigung zu entfernen, die gegen Gesetze, diese AGB, die Hausordnung oder die Plattformwerte verstoßen. Die wesentlichen Gründe werden dem betroffenen Nutzer mitgeteilt, soweit rechtlich zulässig.
§ 12 Haftungsbeschränkung
(1) EPTEC haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet EPTEC nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden — maximal auf den in den letzten 12 Monaten vom Nutzer tatsächlich gezahlten Mitgliedsbeitrag.
(3) Ein Anspruch auf jederzeitige oder ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform besteht nicht.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
(5) Der Nutzer ist für eine geeignete Internetverbindung, kompatible Hard- und Software, aktuelle Browser sowie erforderliche Geräte- und Browserberechtigungen (z. B. für Kamera- und Mikrofonzugriff) selbst verantwortlich. EPTEC haftet nicht für Funktionsbeeinträchtigungen, die aus der technischen Umgebung des Nutzers entstehen.
(6) Bevor ein Nutzer wegen eines behaupteten Mangels, eines Sicherheitsvorfalls oder einer sonstigen Pflichtverletzung EPTECs gerichtliche oder außergerichtliche Schritte einleitet, hat er EPTEC unter Schilderung des Sachverhalts eine angemessene Frist von mindestens 14 Tagen zur Stellungnahme und, soweit möglich, zur Behebung einzuräumen. Diese Nacherfüllungsfrist entfällt, wenn eine sofortige Rechtsverfolgung zur Abwendung eines unmittelbar drohenden, nicht anders abwendbaren Schadens zwingend erforderlich ist, bei Vorsatz von EPTEC, oder wenn EPTEC die Behebung ernsthaft und endgültig verweigert.
(7) EPTEC stellt Nutzern mehrere kostenlose Zwei-Faktor-Authentifizierungsmethoden (Authenticator-App, Passkey, E-Mail-Code, Telegram-Code) zur freiwilligen Absicherung des eigenen Kontos zur Verfügung. Einrichtung, Nutzung und Deaktivierung dieser Methoden liegen im eigenen Ermessen und in der alleinigen Verantwortung des Nutzers; eine Deaktivierung erfordert keine gesonderte Bestätigung durch einen zweiten Faktor. Nimmt der Nutzer dieses Angebot nicht oder nicht durchgehend wahr, haftet EPTEC nicht für Schäden, die aus einem hierdurch begünstigten unbefugten Zugriff auf das Konto oder die dort gespeicherten Daten entstehen.
§ 13 Einsatz automatisierter Systeme und KI
(1) EPTEC setzt KI-gestützte Systeme für zwei Zwecke ein:
a) Inhaltsmoderation: Automatisierte Systeme analysieren Inhalte und erstellen Prüfberichte mit Regelreferenz. Die Analyse umfasst insbesondere die Prüfung auf verbotene, regelwidrige oder unzulässige Inhalte gemäß Hausordnung und Plattformwerten. Mit der Nutzung der Plattform stimmt der Nutzer dieser automatisierten Inhaltsanalyse ausdrücklich zu. Die finale Moderationsentscheidung trifft stets ein autorisierter EPTEC-Mitarbeiter.
b) Identitätsverifikation: Zur Zugangskontrolle werden hochgeladene Ausweisdokumente automatisiert ausgewertet. Das Dokument wird nicht gespeichert; ausschließlich das Ergebnis wird festgehalten.
(2) Der Verifikationsprozess kann vom Nutzer jederzeit erneut durchgeführt werden. Ein Anspruch auf menschliche Einzelfallprüfung besteht nicht.
(3) Moderations-, Prüf- und Sicherheitssysteme begründen keine Garantie dafür, dass sämtliche rechtswidrigen, regelwidrigen oder schädlichen Inhalte vor ihrer Veröffentlichung oder Übermittlung erkannt, verhindert oder entfernt werden.
§ 14 Datenschutz
(1) Datenverarbeitung erfolgt gemäß den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Details regelt die Datenschutzerklärung (Version 1.3).
(2) Nutzer haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie Datenübertragbarkeit ihrer personenbezogenen Daten. Anfragen sind über die im Impressum angegebenen Kontaktdaten an EPTEC zu richten.
§ 15 Kontolöschung
(1) Nach Kontobeendigung wird der Zugang zum Konto und Profil unwiderruflich gesperrt. Profildaten werden anonymisiert; öffentlich sichtbare Inhalte werden entfernt oder unzugänglich gemacht.
(2) Zahlungs- und Vertragsdaten werden gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (§ 147 AO, § 257 HGB) intern vorgehalten und sind für den Nutzer nicht mehr zugänglich.
(3) Wurde ein Konto gelöscht, das eine Contract-Office-Session initiiert und Einladungscodes ausgegeben hat, werden alle damit verknüpften Dokumente, Protokolle und Sitzungsdaten innerhalb von 30 Tagen nach Kontolöschung unwiderruflich gelöscht.
§ 16 Altersverifikation
(1) Die Nutzung der Plattform ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Mit Zustimmung zu diesen AGB bestätigt der Nutzer rechtsverbindlich, das 18. Lebensjahr vollendet zu haben. Zusätzlich steht eine freiwillige KI-gestützte Altersverifikation per Ausweis-Upload zur Verfügung: Das hochgeladene Dokument wird ausschließlich zur Extraktion des Geburtsdatums verarbeitet und danach nicht gespeichert; nur das Prüfergebnis wird zurückgegeben. Diese technischen Maßnahmen ergänzen die rechtsverbindliche Eigenbestätigung des Nutzers.
(2) EPTEC behält sich vor, die Altersangabe stichprobenartig zu überprüfen. Kommt der Nutzer einer Aufforderung zur Vorlage eines Altersnachweises nicht nach, ist EPTEC berechtigt, das Konto bis zur Klärung zu sperren.
(3) Falschangaben berechtigen zur sofortigen Sperrung und außerordentlichen Kündigung ohne Rückerstattung.
(4) Stellt EPTEC fest, dass ein Nutzer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird das Konto unverzüglich gesperrt und gelöscht.
(5) African Orbit: Für den Zugang zum African Orbit ist eine zusätzliche regionale Verifikation erforderlich. Dabei wird ein hochgeladenes Ausweisdokument automatisiert auf afrikanische Nationalität oder Wohnort geprüft. Das Dokument wird nicht gespeichert; ausschließlich das Prüfergebnis wird festgehalten. Ergänzend kann EPTEC IP-basierte Herkunftssignale zur Zugangskontrolle heranziehen. Ein Anspruch auf Zugang zum African Orbit ohne erfolgreiche Verifikation besteht nicht.
§ 17 Zusammenarbeit mit Behörden
(1) EPTEC arbeitet mit Behörden im gesetzlichen Rahmen zusammen und ist berechtigt, Konten bei behördlichen Anordnungen zu sperren sowie gesetzlich geforderte Daten herauszugeben.
(2) Bei Verdacht auf strafbare Inhalte, insbesondere der Darstellung sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen, ist EPTEC zur unverzüglichen Meldung an zuständige Behörden verpflichtet und berechtigt.
(3) EPTEC haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer durch eine gesetzlich vorgeschriebene Datenweitergabe oder behördlich angeordnete Kontosperrung entstehen.
§ 18 Nutzung anonymisierter Daten
(1) Anonymisierte Nutzungsdaten dürfen von EPTEC ohne Einschränkung zur Plattformverbesserung, Analyse, Statistik und Produktentwicklung verwendet werden. Ein Personenbezug ist ausgeschlossen; eine Rückführung auf einzelne Nutzer findet nicht statt.
§ 19 Sicherheit, Integrität und Missbrauchsverbot
(1) EPTEC ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherheit der Plattform.
(2) Nutzer dürfen keine Handlungen vornehmen, die die Sicherheit oder Integrität der Plattform beeinträchtigen.
(3) Jeder Versuch, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen — einschließlich Bots, Scraping, Reverse Engineering oder unbefugter API-Nutzung — berechtigt zur sofortigen Sperrung und Geltendmachung von Schadensersatz.
(4) EPTEC betreibt ein aktives Sicherheitsüberwachungssystem, das sicherheitsrelevante Ereignisse automatisiert erkennt. Bei Überschreiten definierter Schwellenwerte ist EPTEC berechtigt, IP-Adressen automatisiert vorübergehend zu sperren.
(5) Trotz der in Abs. 1 sowie in § 11 der Datenschutzerklärung beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen kann ein unbefugter Zugriff, ein Datenleck oder ein Cyberangriff nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Haftung von EPTEC für hieraus entstehende Schäden richtet sich nach den Haftungsbeschränkungen gemäß § 12. Die gesetzlichen Melde- und Informationspflichten bei Datenpannen (§ 16a der Datenschutzerklärung) bleiben hiervon unberührt.
§ 19a KI-Unterstützungsfunktionen
(1) Der auf der Plattform eingesetzte KI-Chatbot dient ausschließlich der unverbindlichen Nutzerunterstützung und Information. Auskünfte des KI-Systems stellen keine rechtsverbindlichen Zusagen dar.
(2) EPTEC setzt im Direktnachrichtensystem eine automatische Übersetzungsfunktion ein. Eingehende Nachrichten werden automatisch in die Systemsprache des Empfängers übersetzt. Der Originaltext der Nachricht wird dabei technisch gespeichert und unverändert vorgehalten. Die Übersetzung dient ausschließlich der Nutzerfreundlichkeit und stellt keine inhaltliche Veränderung der Nachricht dar.
(3) Automatische Übersetzungen können Fehler, Bedeutungsabweichungen oder Auslassungen enthalten. Für rechtlich, geschäftlich oder anderweitig wesentliche Kommunikation ist der gemäß Abs. 2 gespeicherte Originaltext maßgeblich. EPTEC übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit automatischer Übersetzungen.
§ 19b Push-Benachrichtigungen
(1) EPTEC bietet Nutzern optional die Möglichkeit, Browser-basierte Push-Benachrichtigungen zu aktivieren. Push-Benachrichtigungen werden ausschließlich zu plattformrelevanten Ereignissen versandt (z. B. neue Beiträge eines abonnierten Business Owners).
(2) Die Aktivierung erfolgt freiwillig über den Browser-Zustimmungsdialog. Nutzer können Push-Benachrichtigungen jederzeit über die Browsereinstellungen oder die Plattformoberfläche deaktivieren.
(3) Ein Anspruch auf Empfang von Push-Benachrichtigungen besteht nicht; technisch oder browserseitig bedingte Ausfälle begründen keinen Anspruch gegenüber EPTEC.
§ 19c Kommunikation zwischen Nutzern
EPTEC ist nicht Teilnehmer und nicht verantwortlich für Aussagen, Zusagen, Vereinbarungen, Empfehlungen oder sonstige Kommunikation, die Nutzer untereinander über Chat-, Direktnachrichten-, Sprach-, Video- oder Live-Funktionen der Plattform austauschen. Die Kommunikationsinfrastruktur macht EPTEC nicht zur Partei entsprechender Absprachen zwischen Nutzern.
§ 19d Nutzungsbeschränkung bei heruntergeladenen/live gezeigten Inhalten und gegenseitige Haftungsfreistellung
(1) Es ist jedem Nutzer untersagt, von einem anderen Nutzer bereitgestellte Inhalte — gleich ob heruntergeladen, im Stream, in einer Live-Session oder auf andere Weise angezeigt — per Screenshot, Bildschirmaufnahme, Abfotografieren oder auf sonstige Weise zu vervielfältigen und ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben, öffentlich zugänglich zu machen oder anderweitig zu verwerten, soweit der bereitstellende Nutzer dem nicht ausdrücklich zugestimmt hat. EPTEC weist ausdrücklich darauf hin, dass eine technische Unterbindung von Bildschirmaufnahmen im Webbrowser nicht zuverlässig möglich ist; dieses Verbot besteht daher unabhängig von technischen Schutzmaßnahmen rein vertraglich fort.
(2) Ein Nutzer, der gegen Abs. 1 oder gegen sonstige Rechte (insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) eines anderen Nutzers verstößt, stellt EPTEC sowie den jeweils betroffenen anderen Nutzer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus diesem Verstoß entstehen, und haftet dem betroffenen Nutzer unmittelbar auf Schadensersatz. EPTEC ist nicht Partei dieses Anspruchs und wird durch die Bereitstellung der Plattforminfrastruktur nicht zum Mitverursacher.
(3) EPTEC haftet nicht für Schäden, die einem Nutzer (Business Owner, Administrator oder Client) durch das schuldhafte Fehlverhalten eines anderen Nutzers — gleich welcher Rolle — entstehen, insbesondere durch Vertragsverletzungen, Urheberrechtsverstöße oder unbefugte Weitergabe von Inhalten gemäß Abs. 1. Die Haftung für eigenes Verschulden von EPTEC gemäß § 12 bleibt hiervon unberührt.
§ 20 Einspruchsrecht und Beschwerdeverfahren
(1) Nutzer können Moderationsentscheidungen über das plattforminterne Nachrichtensystem anfechten. Einsprüche sind direkt an einen Administrator oder den Master zu richten. EPTEC prüft jeden Einspruch und antwortet in angemessener Frist. Bei Kontolöschung entfällt das interne Einspruchsrecht; der Rechtsweg gemäß Absatz 2 bleibt unberührt.
(2) Das Recht, Aufsichtsbehörden oder Gerichte zu kontaktieren, bleibt unberührt.
§ 21 Pflicht zur wahrheitsgemäßen Angabe
(1) Nutzer müssen wahrhaftige, vollständige und aktuelle Angaben machen. Falsche Angaben berechtigen zur Kontosperrung.
§ 22 Ausschluss von Folgeschäden
(1) EPTEC haftet nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen oder sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt insbesondere für Einnahmeausfälle von Business Ownern infolge von Plattformstörungen, Moderationsentscheidungen oder der Beendigung des Plattformbetriebs.
(2) EPTEC übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Nutzung der Plattform zu einer bestimmten Reichweite, Anzahl von Clients, Anzahl von Verkäufen, Einnahmen, Umsätzen oder einem bestimmten wirtschaftlichen Erfolg führt. EPTEC stellt Business-Infrastruktur zur Verfügung; der wirtschaftliche Erfolg des Business Owners hängt von zahlreichen Faktoren außerhalb der Kontrolle von EPTEC ab.
§ 23 Vertragssprache und Textspeicherung
(1) Die rechtlich maßgebliche Originalfassung dieser AGB sowie aller zugehörigen Vertragsdokumente ist Deutsch. Bei Abweichungen von Übersetzungen ist die deutsche Originalfassung maßgeblich.
(2) Der Vertragstext wird gespeichert und ist dem Nutzer auf Anfrage zugänglich.
§ 24 Business Owner-Verhältnis: Zulassung, Pflichten und Kündigung
(1) Business Owner sind selbständige Anbieter, die auf der Plattform eigene Inhalte anbieten. Sie sind weder Arbeitnehmer noch Auftragnehmer von EPTEC.
(2) Business Owner sind als unabhängige Anbieter für die Inhalte verantwortlich, die sie selbst veröffentlichen oder verwalten.
(3) Eskalationsverfahren bei Moderationsversäumnis: Stufe 1: Hinweis und Fristsetzung von 48 Stunden. Stufe 2: Formelle Abmahnung mit Frist von 7 Tagen. Stufe 3: Außerordentliche Kündigung. Bei schwerwiegenden oder vorsätzlichen Verstößen ist eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich.
(4) Kündigungsentscheidungen werden durch einen EPTEC-Mitarbeiter getroffen. Automatische Vertragsbeendigungen, die sich aus vertraglich vereinbarten Bedingungen ergeben — insbesondere bei Nichtbestätigung von Preisänderungen — gelten nicht als Kündigungsentscheidung im Sinne dieses Absatzes.
(5) Business Owner sind verpflichtet, die Einhaltung der Hausordnung und der Plattformwerte in ihrem Verantwortungsbereich aktiv sicherzustellen.
(6) EPTEC ist berechtigt, einem Business Owner den Zugang zu einem oder mehreren Orbits zeitlich begrenzt zu sperren. Der Business Owner wird über Dauer und Grund der Sperre informiert. Während einer Orbit-Sperre bleibt die Zahlungspflicht des Business Owners bestehen. Nach Ablauf wird der Zugang automatisch wiederhergestellt.
(7) Wird ein Business Owner-Konto gelöscht oder gekündigt, werden alle mit diesem Business Owner-Konto verknüpften aktiven Nutzerabonnements automatisch beendet. Nutzer werden über die Beendigung ihres Abonnements unverzüglich informiert. Bereits gezahlte Beiträge werden nach Maßgabe der Zahlungsdienstleisterbedingungen behandelt.
(8) Sämtliche Preise auf der Plattform werden ausschließlich von EPTEC festgelegt. Preisänderungen werden Business Ownern mit angemessener Frist angekündigt.
(9) Jeder zugelassene Business Owner erhält bei Registrierung automatisch eine eindeutige, nicht übertragbare Raumnummer.
(10) Administratoren und das Masterprofil, die auf der Plattform als Business Owner auftreten, unterliegen in dieser Eigenschaft sämtlichen Bestimmungen dieses Paragraphen. Die jeweiligen Sonderrechte bleiben davon unberührt.
(11) Faire Preispolitik bei extern abgewickelten Zahlungen: Schließt ein Nutzer ein Abonnement über einen vom Business Owner im Profil hinterlegten externen Zahlungslink ab, ist der Business Owner verpflichtet, ausschließlich die von EPTEC festgelegten Preise gemäß § 28a Abs. 3 zu berechnen. Da die Zahlung über eine externe, von EPTEC nicht kontrollierte Plattform abgewickelt wird, prüft EPTEC die Einhaltung dieser Vorgabe nicht aktiv nach. Bei begründeten Nutzerbeschwerden über abweichende Preisforderungen behält sich EPTEC jedoch vor, das betroffene Business Owner-Profil ohne vorherige Ankündigung zu sperren oder zu löschen.
§ 25 Orbit-Struktur, Zugangsvoraussetzungen und Provisionen
(0) Hinweis (B2B-Modell): Die in Abs. 1 bis 3 genannten Provisionssätze beschreiben das historische, prozentuale Vergütungsmodell und sind auf den gemäß § 28a Abs. 5 aktuell maßgeblichen Regelfall — Zahlung über einen vom Business Owner selbst hinterlegten externen Zahlungslink, feste Plattform-Lizenzgebühr nach dem Paket-Modell gemäß § 28f — nicht anwendbar. Sie gelten ausschließlich für den in § 28a Abs. 1 geregelten Fall, dass EPTEC selbst Inhalte bereitstellt, sowie für etwaige historische Bestandsfälle.
(1) Professional Orbit: Für Business Owner mit fachlichem, beratendem oder professionellem Anspruch. Zugangsvoraussetzung: Nachweis einer geeigneten fachlichen Qualifikation. Die Zulassung erfolgt durch EPTEC nach eigenem Ermessen.
(2) Creative Orbit: Für Business Owner mit künstlerischen, kreativen oder kulturellen Inhalten. Zugangsvoraussetzung: repräsentatives Portfolio. EPTEC entscheidet über Aufnahme und Verbleib nach eigenem Ermessen.
(3) African Orbit: Für Business Owner mit Bezug zur afrikanischen Kultur, Geschichte, Sprache, Wirtschaft oder Gesellschaft. Der African Orbit ist ausschließlich Nutzern mit nachgewiesenem Afrikabezug zugänglich. EPTEC ist berechtigt, den geografischen Zugang technisch zu beschränken und entsprechende Nachweise zu verlangen. Nutzern ohne nachgewiesenen Afrikabezug ist die Teilnahme nicht gestattet; eine missbräuchliche Inanspruchnahme (insbesondere falsche Angaben zum Afrikabezug zur Erlangung der regional angepassten Preise gemäß § 28f) berechtigt EPTEC zur sofortigen Kontosperrung sowie zur Nachforderung der Differenz zum regulären Paketpreis.
(4) Entscheidungsbefugnis: EPTEC entscheidet über die Zuordnung eines Business Owners zu einem Orbit. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in einen bestimmten Orbit oder Beibehaltung einer bestehenden Zuordnung besteht nicht.
(5) Anpassungsvorbehalt: Orbit-Struktur, Zugangsvoraussetzungen und Provisionssätze können mit Wirkung für die Zukunft geändert werden. Änderungen werden mit angemessener Frist vor Inkrafttreten bekannt gegeben. Bei wesentlichen Verschlechterungen steht dem Business Owner ein Sonderkündigungsrecht nach § 24 zu.
(0) Hinweis (B2B-Modell): Die in Abs. 1 und 2 genannte einmalige Infrastrukturgebühr wird seit Einführung des kostenlosen, verpflichtenden ersten Freimonats (§ 28e) nicht mehr erhoben — der Einstieg als Business Owner erfolgt ausschließlich über die kostenlose Freimonatslizenz (0 €, keine Zahlung, kein Zahlungsmandat). Diese Absätze beschreiben ein historisches Gebührenmodell und sind auf den aktuellen Regelfall nicht anwendbar.
§ 25a Infrastrukturgebühren und Nicht-Rückerstattbarkeit
(1) Die Zulassung als Business Owner oder Administrator setzt die einmalige Entrichtung einer Infrastrukturgebühr voraus. Diese Gebühr dient der technischen Einrichtung des Orbits und ist nicht rückerstattbar — unabhängig davon, ob der Business Owner oder Administrator die Plattform nach Aktivierung tatsächlich nutzt.
(2) Die derzeit geltenden Infrastrukturgebühren betragen: Professional Orbit 248 €, Creative Orbit 148 €, African Orbit 28 €. EPTEC behält sich vor, diese Beträge mit angemessener Frist anzupassen; bereits entrichtete Gebühren bleiben davon unberührt.
§ 25b Business Owner- und Administrator-Optionen: Room 2, Business Owner Collab Code Lizenzen und Client-Akte-Lizenz
(1) Business Ownern und Administratoren steht die Möglichkeit offen, einen zweiten eigenständigen Raum (Room 2) hinzuzubuchen. Wie jede Zusatzlizenz gemäß § 28d bis § 28h ist dies ein echtes, monatlich wiederkehrendes Abonnement — keine Mindestlaufzeit, jederzeit kündbar. Die aktuell geltenden Monatspreise sind auf der Preisseite der Plattform veröffentlicht.
(2) Business Owner Collab Code Lizenzen ermöglichen die gleichzeitige technische Verknüpfung mit anderen Business Ownern und Administratoren. Wie jede Zusatzlizenz gemäß § 28d bis § 28h ist dies ein echtes, monatlich wiederkehrendes Abonnement je Slot — keine Mindestlaufzeit, jederzeit kündbar; mit der Kündigung wird die Verknüpfung sofort beendet (§ 28h Abs. 3). Die aktuell geltenden Monatspreise sind auf der Preisseite der Plattform veröffentlicht.
(3) Die Client-Akte-Lizenz räumt dem Business Owner einen API-Zugang ein, über den er Zahlungen, die seine eigenen Endkunden außerhalb der Plattform direkt an ihn geleistet haben, an EPTEC melden kann (API-Schlüssel plus Meldeendpunkt zur eigenständigen technischen Anbindung eigener oder fremder Abrechnungssysteme). Die gemeldeten Daten erscheinen in der Akte (Chargeback-Nachweise) des Business Owners und dienen ausschließlich dessen eigener Dokumentation gegenüber Zahlungsdienstleistern und Banken bei Rückbuchungen. Wie jede Zusatzlizenz gemäß § 28d bis § 28h ist dies ein echtes, monatlich wiederkehrendes Abonnement — keine Mindestlaufzeit, jederzeit kündbar; mit der Kündigung wird der API-Zugang sofort gesperrt (§ 28h Abs. 3). Die aktuell geltenden Monatspreise sind auf der Preisseite der Plattform veröffentlicht.
(4) EPTEC ist an den über die Client-Akte-Lizenz gemeldeten Zahlungen nicht beteiligt, wickelt sie nicht ab und prüft die inhaltliche Richtigkeit der vom Business Owner übermittelten Daten nicht. Der Business Owner trägt die alleinige Verantwortung für Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm oder in seinem Auftrag über die Schnittstelle übermittelten Angaben; eine Haftung von EPTEC für Inhalt, Vollständigkeit oder Richtigkeit dieser Meldungen sowie für daraus resultierende Nachteile des Business Owners gegenüber Dritten (insbesondere Zahlungsdienstleistern und Banken) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Auftragsverarbeitung bei der Client-Akte-Lizenz (Art. 28 DSGVO): Soweit der Business Owner über die Client-Akte-Lizenz gemäß Abs. 3 personenbezogene Daten seiner eigenen Endkunden an EPTEC übermittelt, verarbeitet EPTEC diese Daten als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO im Auftrag und nach Weisung des Business Owners als datenschutzrechtlich Verantwortlichem, zu folgenden Bedingungen: (a) Gegenstand und Dauer: Speicherung der über die Schnittstelle gemeldeten Zahlungsdaten zum Zweck der Chargeback-Dokumentation, für die Dauer der aktiven Client-Akte-Lizenz zzgl. gesetzlicher Aufbewahrungsfristen; (b) Art und Zweck: ausschließlich Speicherung und Bereitstellung innerhalb der Akte des meldenden Business Owners, keine weitergehende Verarbeitung; (c) Art der Daten und Kategorien Betroffener: vom Business Owner gewählter Client-Bezeichner, Betrag, Zahlungsmethode, optionaler Referenztext, Zeitpunkt; betroffen sind die Endkunden des Business Owners; (d) EPTEC verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Business Owners — die Übermittlung über die Schnittstelle gilt als solche Weisung — und nicht zu eigenen Zwecken; (e) EPTEC gewährleistet, dass zur Verarbeitung befugte Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, und trifft die in dieser Hausordnung sowie der Datenschutzerklärung beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen; (f) EPTEC setzt die in der Datenschutzerklärung benannten Auftragsverarbeiter (insbesondere Cloudflare, Inc.) als Subunternehmer ein; der Business Owner stimmt diesem Einsatz mit Abschluss der Client-Akte-Lizenz zu; (g) EPTEC unterstützt den Business Owner im Rahmen des Zumutbaren bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Art. 12–23 DSGVO) sowie bei der Meldung von Datenschutzverletzungen (Art. 33, 34 DSGVO) hinsichtlich dieser Daten und informiert ihn unverzüglich über erkennbar hierauf bezogene Anfragen Betroffener; (h) nach Beendigung der Client-Akte-Lizenz löscht EPTEC die betroffenen Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; (i) EPTEC stellt dem Business Owner auf Anfrage die zum Nachweis der Einhaltung dieser Verpflichtungen erforderlichen Informationen zur Verfügung.
§ 25c Suprematie-Klausel
(1) Dieses Vertragswerk bildet die alleinige und abschließende Vertragsgrundlage zwischen EPTEC und dem Nutzer, Business Owner oder Administrator. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers, Business Owners oder Administrators werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn EPTEC ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 25d Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit
(1) Beantragt ein Business Owner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder stellt er seine Zahlungen ein, ist EPTEC berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden.
(2) EPTEC ist berechtigt, ausstehende Provisionszahlungen bei Zahlungsunfähigkeit des Business Owners bis zur Klärung aller offenen Forderungen zurückzuhalten.
§ 25e Zahlungsvoraussetzungen für Auszahlungen
(0) Hinweis (B2B-Modell): Wird ein Business Owner-Abonnement über einen vom Business Owner selbst hinterlegten externen Zahlungslink bezahlt (§ 24 Abs. 11, § 28a Abs. 5), fließt diese Zahlung direkt an den Business Owner; EPTEC ist an dieser Zahlung nicht beteiligt und schuldet insoweit keine Auszahlung. Die nachfolgenden Absätze betreffen ausschließlich Vergütungsvorgänge, die noch direkt über EPTEC abgewickelt werden, bzw. historische Bestandsdaten.
(1) Auszahlungen von Provisionen und Business Owner-Einnahmen erfolgen ausschließlich über den von EPTEC bereitgestellten Zahlungsdienstleister. Business Owner und Administratoren sind verpflichtet, ein gültiges Konto beim jeweiligen Zahlungsdienstleister zu hinterlegen.
(2) Solange kein gültiges Zahlungskonto hinterlegt ist, besteht kein Anspruch auf Auszahlung. Ausstehende Beträge verfallen nicht, werden jedoch erst nach erfolgreicher Kontoverbindung ausgezahlt.
(3) EPTEC haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die aus fehlenden, ungültigen oder gesperrten Zahlungskonten des Business Owners oder Administrators resultieren.
§ 26 Salvatorische Klausel und Änderungsvorbehalt
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) EPTEC behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden Nutzern, Business Ownern und Administratoren mit angemessener Frist vor Inkrafttreten bekannt gegeben. Die weitere Nutzung der Plattform nach Ablauf dieser Frist gilt als Zustimmung. Bei wesentlichen Änderungen steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht nach § 24 zu.
§ 27 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Für Unternehmer ist ausschließlicher Gerichtsstand München. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(3) EPTEC ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
§ 28 Mitgliedschaftsarten und -stufen
(1) EPTEC bietet verschiedene Mitgliedschaftsstufen an. Die jeweils aktuellen Optionen, Leistungsumfang und Preise sind auf der Plattform veröffentlicht und verbindlich.
(2) Die Mitgliedschaftsstufen unterscheiden sich im monatlichen Download-Kontingent: Basis: keine Downloads; Premium: bis zu 10 Downloads pro Monat; Deluxe: bis zu 15 Downloads pro Monat.
(3) Business Owner können einzelne Dateien unabhängig vom Mitgliedschaftskontingent des Nutzers vom Download ausschließen. Nutzer haben keinen Anspruch auf den Download von Dateien, die der Business Owner als nicht herunterladbar markiert hat.
(4) Das Senden von Direktnachrichten an Business Owner ist ausschließlich Nutzern mit aktivem Deluxe-Abonnement oder gültigem VIP-Status vorbehalten. Nutzer der Basis- und Premium-Stufe können Business Owner nicht direkt anschreiben. EPTEC behält sich vor, diese Einschränkung künftig anzupassen; Änderungen werden gemäß § 26 angekündigt.
(5) Business Owner können zusätzliche Dashboard-Erweiterungen freischalten. Wie jede Zusatzlizenz gemäß § 28d bis § 28h ist dies ein echtes, monatlich wiederkehrendes Abonnement je Dashboard — keine Mindestlaufzeit, jederzeit kündbar; mit der Kündigung wird die Freischaltung sofort zurückgenommen (§ 28h Abs. 3). Die aktuell geltenden Monatspreise sind auf der Preisseite der Plattform veröffentlicht.
§ 28a Erlösmodell: EPTEC-Content vs. Business Owner-Content
(1) Stellt EPTEC selbst Inhalte bereit, fließen sämtliche Mitgliedsbeiträge und Einmalzahlungen vollständig an EPTEC. Provisions- oder Beteiligungsansprüche Dritter entstehen nicht.
(2) Stellt ein Business Owner Inhalte bereit, fließt die Zahlung — sofern über einen vom Business Owner selbst hinterlegten externen Zahlungslink abgewickelt (§ 24 Abs. 11, § 28a Abs. 5) — direkt an den Business Owner; EPTEC ist an dieser Zahlung nicht beteiligt und erhält keine Provision. Stattdessen zahlt der Business Owner an EPTEC eine feste Plattform-Lizenzgebühr nach dem Paket-Modell gemäß § 28f (Näheres Abs. 5). Das in § 25 historisch genannte Provisionsmodell ist auf diesen Regelfall nicht anwendbar (siehe § 25 Abs. 0).
(3) Sämtliche Referenzpreise gemäß § 28 werden ausschließlich von EPTEC festgelegt; Business Owner haben darauf keinen Einfluss. Hinterlegt ein Business Owner gemäß § 28c einen eigenen, höheren Werbepreis, wird dieser zusätzlich als Berechnungsgrundlage der Lizenzgebühr herangezogen (§ 28a Abs. 5) — der tatsächliche, vom Nutzer über den externen Zahlungslink gezahlte Betrag bleibt davon unberührt und wird von EPTEC weder festgelegt noch verarbeitet.
(4) Historischer Hinweis: Bestand in einem Einzelfall ausnahmsweise ein Provisionsanspruch (§ 25 Abs. 0), errechnete sich dieser stets vom tatsächlich von EPTEC vereinnahmten Nettobetrag nach Abzug von Zahlungsdienstleistergebühren, Steuern und etwaigen Rückbuchungen; stornierte oder rückgebuchte Transaktionen begründeten keinen Provisionsanspruch des Business Owners. Für den Regelfall gemäß Abs. 5 fällt keine Provision an.
(5) Wird ein Abonnement über einen vom Business Owner hinterlegten externen Zahlungslink bezahlt (§ 24 Abs. 11), fließt die Zahlung direkt an den Business Owner; EPTEC ist an dieser Zahlung nicht beteiligt. Stattdessen zahlt der Business Owner an EPTEC eine feste Plattform-Lizenzgebühr nach dem in § 28f beschriebenen Paket-Modell (Pakete S/M/L/XL/XXL je nach Anzahl seiner tatsächlichen Endkunden), unabhängig von den konkreten Beträgen, die er selbst über seinen externen Zahlungslink vereinnahmt. Ohne aktive Lizenz sind die Zahlungslinks des Business Owners für seine Abonnenten nicht sichtbar.
§ 28b Geschäftsangaben vor Lizenzkauf
(1) Vor dem erstmaligen Kauf einer Lizenz gemäß § 28a Abs. 5 — einschließlich des kostenlosen Freimonats — hat der Business Owner mindestens eine der folgenden Angaben zu hinterlegen: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) oder Gewerbe-ID/Firmenname. Zusätzlich sind sowohl der Name bzw. Firmenname des Rechnungsempfängers als auch eine vollständige Rechnungsanschrift (Straße, Postleitzahl, Ort, Land) in jedem Fall verpflichtend, da diese für eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung gemäß § 14 UStG erforderlich sind. Der Name bzw. Firmenname dient zusätzlich dazu, das betroffene Konto im Fall einer Zahlungsanfechtung (Chargeback/Dispute) beim jeweiligen Zahlungsdienstleister zuordnen zu können, wenn dieser dabei nicht den plattforminternen Benutzernamen, sondern den Namen des Zahlenden nennt. Ohne diese Angaben (oder eine Befreiung gemäß Abs. 3) ist ein Lizenzkauf nicht möglich. Die Angabe ist einmalig; sie wird bei künftigen Lizenzkäufen nicht erneut abgefragt, kann vom Business Owner jedoch jederzeit im Profil aktualisiert werden.
(2) Eine angegebene USt-IdNr. wird, soweit technisch möglich, automatisiert gegen das offizielle EU-Register (VIES) abgeglichen. Das Ergebnis dieses Abgleichs (verifiziert oder nicht verifiziert) hat keinen Einfluss auf die Durchführbarkeit des Lizenzkaufs; es dient ausschließlich der internen Dokumentation. Ebenso wenig werden die Angaben nach Abs. 1 auf inhaltliche Richtigkeit geprüft — maßgeblich ist allein deren Vorhandensein. Näheres zur Verarbeitung dieser Daten regelt § 8g der Datenschutzerklärung.
(3) EPTEC kann einzelne Business Owner im begründeten Einzelfall per gesondert ausgestelltem Freistellungscode von der Pflicht gemäß Abs. 1 befreien.
(4) Nach jedem abgeschlossenen Lizenzkauf erhält der Business Owner automatisiert eine Rechnung im PDF-Format über das plattforminterne Nachrichtensystem, ausgestellt auf Grundlage der Angaben gemäß Abs. 1. EPTEC tritt hierbei als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG auf; eine Umsatzsteuer wird daher nicht ausgewiesen.
§ 28c Eigener Werbepreis des Business Owners
(1) Der Business Owner kann in seinem Profil je Mitgliedschaftsstufe einen eigenen Werbepreis hinterlegen. Dieser wird Nutzern auf der Paywall angezeigt, sobald diese die ETOBS-Nummer des Business Owners eingeben. Der eigene Werbepreis ist eine rein informative Angabe des Business Owners; EPTEC verarbeitet darüber kein Geld und prüft ihn nicht gegen den tatsächlich über den externen Zahlungslink des Business Owners eingezogenen Betrag.
(2) Der eigene Werbepreis hat KEINEN Einfluss auf die Höhe der Lizenzgebühr gemäß § 28f — diese richtet sich ausschließlich nach der Anzahl der tatsächlichen Endkunden des Business Owners (Paket-Modell), unabhängig davon, welchen Preis der Business Owner selbst über seinen externen Zahlungslink verlangt.
§ 28d Echtes monatliches Abonnement — Zahlungsabwicklung nach Wahl von EPTEC
(1) Nach Ablauf des kostenlosen Freimonats (§ 28e) kann der Business Owner ein kostenpflichtiges, monatlich wiederkehrendes Abonnement für die Abo-Lizenz sowie für jede Zusatzlizenz (§ 28f) eigenständig und ausdrücklich starten. Die Abwicklung der Zahlung erfolgt nach Wahl von EPTEC entweder über ein automatisches Zahlungsmandat (SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte, technisch getrennt behandelt) oder über einen von EPTEC bereitgestellten Zahlungslink, der für jede Abrechnungsperiode gesondert beglichen werden muss. Welches Verfahren zum Einsatz kommt, wird dem Business Owner vor Vertragsschluss auf der Plattform transparent angezeigt.
(2) Kommt ein automatisches Zahlungsmandat zum Einsatz, wird das Abonnement automatisch, ohne weiteres Zutun des Business Owners, jeden Monat zum dann für das gebuchte Paket geltenden Preis erneut abgebucht, bis der Business Owner es gemäß § 28h kündigt. Läuft die Zahlung stattdessen über einen bereitgestellten Zahlungslink, ist für jede Abrechnungsperiode eine eigenständige, aktive Zahlung durch den Business Owner erforderlich; erfolgt diese nicht rechtzeitig, endet das Abonnement zum Ende der bereits bezahlten Periode.
(3) Vor jeder Fälligkeit — auch vor der ersten nach Ablauf des Freimonats — erhält der Business Owner eine Erinnerung per Systemnachricht/E-Mail mit Betrag, Zahlungsintervall und Fälligkeitsdatum.
(4) Bei automatischem Zahlungsmandat gilt: Besteht kein gültiges Mandat oder schlägt der Einzug einer fälligen Abbuchung fehl, wird die Zahlung gemäß den Regeln des jeweiligen Zahlungsdienstleisters mehrfach automatisch erneut versucht; schlägt dies dauerhaft fehl, endet das Abonnement und der Zugang zur betroffenen Lizenz. Bei Zahlung über einen bereitgestellten Zahlungslink gilt insoweit Abs. 2 Satz 2 entsprechend.
(5) Näheres zur Verarbeitung der hierfür gespeicherten Daten (Kunden-/Mandatskennung, Zustimmungs- und Abrechnungsnachweise) regelt § 8i der Datenschutzerklärung.
§ 28e Kostenloser Freimonat bei Erstlizenz
(1) Die allererste Lizenz eines Business Owners ist verpflichtend die 1-Monats-Laufzeit und dabei kostenlos (0 €). Es findet keine Zahlung statt; es wird kein Mandat eingerichtet und keine Zahlungsmethode belastet. Ein kostenpflichtiges Abonnement (§ 28d) kann erst gestartet werden, nachdem der Freimonat eingelöst wurde UND dessen Laufzeit abgelaufen ist — ein direkter kostenpflichtiger Erstabschluss ohne vorherigen Freimonat ist technisch nicht möglich.
(2) Der kostenlose Freimonat kann pro Business Owner nur einmal in Anspruch genommen werden. Nach Ablauf des Freimonats endet der Zugang automatisch; es erfolgt KEINE automatische Verlängerung und keine automatische Abbuchung. Für den Weiterbetrieb ist ein eigenständiger, ausdrücklicher Abo-Start zum dann geltenden Paketpreis (§ 28f) erforderlich.
(3) Während des Freimonats sind zusätzlich zur Basis-Lizenz auch alle sonst gesondert kostenpflichtigen Zusatzfunktionen freigeschaltet, insbesondere der zweite Arbeitsraum (Room 2, § 25b Abs. 1), für den Zeitraum des Freimonats ohne zusätzliche Kosten. Ausgenommen hiervon sind die Video- und Streaming-Lizenz sowie die Only-Social-Lizenz (Communication): diese beiden Lizenzen sind mangels Zahlungseingang während des Freimonats nicht automatisch freigeschaltet, da sie echte, laufende Infrastrukturkosten (insbesondere für Video-/Livestream-Übertragung) verursachen, die unabhängig vom Zahlungseingang bei EPTEC anfallen. Beide Lizenzen sind unabhängig hiervon bereits während des Freimonats eigenständig kaufbar und einlösbar. Nach Ablauf des Freimonats endet die Freischaltung der übrigen Zusatzfunktionen automatisch mit; eine gesonderte, kostenpflichtige Buchung ist danach erforderlich.
(4) Da während des gesamten Freimonats — einschließlich der gemäß Abs. 3 zusätzlich freigeschalteten Funktionen — keine Zahlung erfolgt, wird die Plattform in dieser Zeit vollständig „wie besehen" (as is) und ohne Zusicherung einer bestimmten Verfügbarkeit (SLA) bereitgestellt. EPTEC haftet für diesen gesamten Zeitraum nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Datenverlust oder mittelbare Schäden (z. B. entgangener Umsatz) ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die allgemeinen Haftungsregelungen dieser AGB.
§ 28f Paket-Modell und Preise
(1) Die monatliche Abo-Lizenzgebühr richtet sich nach der Anzahl der tatsächlichen, gemäß § 28a Abs. 5 gezählten Endkunden des Business Owners und wird einem von neun Paketen zugeordnet: S (bis 10 Endkunden), S1 (bis 25), S2 (bis 50), M (bis 100), M1 (bis 300), M2 (bis 600), L (bis 1.000), XL (bis 10.000), XXL (ab 10.001, ohne Obergrenze). Damit fällt kein Business Owner aus dem System.
(1a) Die Only-Social-Lizenz (Communication) und die Video- und Streaming-Lizenz (§ 28d) folgen demselben neunstufigen Paketraster wie Abs. 1 (S bis XXL): ihr monatlicher Lizenzpreis richtet sich nach der gemäß § 28a Abs. 5 gezählten Endkunden-Zahl des Business Owners und wird eigenständig — unabhängig von dem für die Abo-Lizenz gebuchten Paket — einer eigenen Paketstufe zugeordnet, da die zugrunde liegenden Infrastrukturkosten (insbesondere Video-/Livestream-Übertragung, § 28e Abs. 3) mit der Endkundenzahl steigen. Eine niedrigere Paketstufe als die der aktuellen Endkundenzahl entsprechende ist ausgeschlossen (entsprechend Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 28g Abs. 1). Alle übrigen Zusatzlizenzen gemäß § 28d werden unabhängig von der Endkundenzahl zu einem festen Monatspreis abgerechnet.
(2) Die aktuell geltenden Monatspreise je Paket sowie jeder Zusatzlizenz (§ 28d) sind auf der Preisseite der Plattform veröffentlicht und verbindlich. Es gilt ausschließlich ein fester Monatspreis je Paket bzw. Lizenztyp — keine Mindestlaufzeit, keine Laufzeitrabatte, kein Vorkasse-Zeitraum.
(3) EPTEC behält sich vor, die Paketpreise und -grenzen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Änderungen werden mit angemessener Frist vor Inkrafttreten bekannt gegeben; der dann bereits laufende Abrechnungsmonat bleibt davon unberührt, der neue Preis gilt ab dem nächsten Abrechnungsmonat.
§ 28g Kapazitätsgrenze und Paketwechsel
(1) Erreicht die tatsächliche, gemäß § 28a Abs. 5 gezählte Endkunden-Zahl eines Business Owners die Obergrenze seines aktuell gebuchten Pakets (§ 28f Abs. 1), kann sich kein weiterer Endkunde mehr bei ihm anmelden, bis der Business Owner ein höheres Paket bucht. Dies gilt nicht für das Paket XXL, das keine Obergrenze kennt.
(2) Das gebuchte Paket bleibt bei jeder Verlängerung des Abonnements gemäß § 28d unverändert und wird zum dann geltenden Preis dieses Pakets erneut abgerechnet bzw. — bei Zahlung über einen bereitgestellten Zahlungslink (§ 28d Abs. 1) — dem Business Owner zu diesem Preis zur erneuten Zahlung gestellt, unabhängig davon, ob sich die tatsächliche Endkunden-Zahl gegenüber dem Vormonat erhöht oder verringert hat. Eine automatische Anpassung des Pakets findet nicht statt. Jede Änderung des Pakets, in beide Richtungen, setzt einen eigenständigen, ausdrücklichen Paketwechsel durch den Business Owner voraus (Abs. 3).
(3) Ein Paketwechsel — auf ein höheres wie auf ein niedrigeres Paket — kann vom Business Owner jederzeit ausgelöst werden, wird jedoch stets erst zum nächsten Abrechnungsmonat wirksam — nie rückwirkend oder mitten im laufenden, bereits bezahlten Monat. Technisch entspricht ein Paketwechsel dem Start eines neuen Abonnements zum gewählten Paket zum nächsten Monatsbeginn; das bisherige Abonnement wird zu diesem Zeitpunkt automatisch beendet, sodass keine Doppelabbuchung entsteht. Mit Wirksamwerden des Wechsels wird die Kapazitätsgrenze aus Abs. 1 auf die Obergrenze des neuen Pakets angepasst. Ein Wechsel auf ein niedrigeres Paket wird unter allen Umständen abgelehnt, wenn die zum Zeitpunkt des Wechsels tatsächliche, gemäß § 28a Abs. 5 gezählte Endkunden-Zahl die Obergrenze des gewählten niedrigeren Pakets übersteigt — der Business Owner muss in diesem Fall zunächst die Endkunden-Zahl entsprechend reduzieren lassen (z. B. durch reguläres Auslaufen/Kündigung einzelner Endkunden-Abos), bevor der gewünschte Wechsel möglich ist. Für ein höheres Paket gilt diese Einschränkung nicht.
§ 28h Kündigung
(1) Jedes Abonnement — die Abo-Lizenz ebenso wie jede Zusatzlizenz gemäß § 28f — ist vom Business Owner jederzeit eigenständig in seinem Konto kündbar, ohne Angabe von Gründen und ohne Kündigungsfrist.
(2) Die Kündigung wird zum Ende der bereits bezahlten, laufenden Abrechnungsperiode wirksam; der Zugang bleibt bis dahin uneingeschränkt bestehen. Eine anteilige Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags für die laufende Periode erfolgt nicht. Nach Wirksamwerden der Kündigung erfolgt keine weitere Abbuchung.
(3) Bei Zusatzlizenzen ohne eigenes, zeitbasiertes Ablaufdatum (insbesondere Business Owner Collab Code Lizenz und zusätzliche Dashboardlizenz) wird die jeweilige Freischaltung mit Wirksamwerden der Kündigung sofort zurückgenommen.
§ 28i Vertragskapazität des Clients, Client-Rechnungs-Lizenz und BYOP-Zahlungsbestätigung
(1) Vor dem erstmaligen Abschluss einer Mitgliedschaft bei einem Business Owner (BYOP, § 34 Abs. 3) erklärt der Client verbindlich, ob er diesen Vertrag als Unternehmer oder als Privatperson eingeht. Firmenname und USt-IdNr. sind dabei stets freiwillige Angaben. Tritt der Client als Unternehmer auf, sind zusätzlich Name bzw. Firmenname sowie eine vollständige Rechnungsanschrift verpflichtend anzugeben — bei einer Angabe als Privatperson entfällt diese Pflicht.
(2) Ein Business Owner kann optional eine kostenpflichtige Client-Rechnungs-Lizenz erwerben (§ 28f). Damit kann er eine tatsächlich außerhalb der Plattform erhaltene Zahlung eines Clients manuell bestätigen; EPTEC erstellt daraufhin automatisiert eine PDF-Rechnung im Namen des Business Owners (unter Verwendung von dessen eigenen, gemäß § 28b hinterlegten Geschäftsangaben als Verkäufer) und versendet sie über das plattforminterne Nachrichtensystem (§ 3a) an den Client. EPTEC wird hierdurch nicht Partei des zugrunde liegenden Zahlungsvorgangs und übernimmt keine Gewähr für dessen Richtigkeit — die Bestätigung obliegt allein dem Business Owner.
(3) Der im Rahmen der Client-Rechnungs-Lizenz optional angezeigte US-Bundesstaaten-Monitor dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung des Business Owners über sein eigenes, potenzielles US-Steuerrisiko aus bereits bestätigten Zahlungen; er ersetzt keine steuerliche Beratung und begründet keine Verpflichtung von EPTEC.
§ 29 Mindestlaufzeit, Kündigung und Mitgliedschaftslaufzeit
(1) Für die Abo-Lizenz sowie sämtliche Zusatzlizenzen der Business Owner gilt keine Mindestlaufzeit; maßgeblich sind ausschließlich § 28f Abs. 2 und § 28h. Eine allgemeine, von den vorgenannten Vorschriften abweichende Mindestlaufzeit besteht für aktuell auf der Plattform angebotene Leistungen nicht.
(2) Kündigungen erfolgen wie in § 28h beschrieben — jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Kündigungsfrist — über die Kontoeinstellungen oder schriftlich.
§ 30 Zahlungsstörungen, Rückbuchungen und Chargeback
(1) Bei unberechtigter Rückbuchung durch den Nutzer trägt der Nutzer sämtliche dadurch entstehenden Kosten, einschließlich der hierdurch bei EPTEC entstandenen Gebühren und etwaiger nachweislicher Schäden.
(2) EPTEC behält sich vor, den Zugang bei eingeleiteter Rückbuchung sofort zu sperren.
§ 30a Selbstbedienungs-Erstattung und technische Streitfallregelung
(1) Ein internes, kaeufliches Plattformguthaben ("GP") wird von EPTEC nicht mehr angeboten. Nutzer koennen kein Guthaben mehr aufladen, halten oder uebertragen; entsprechende Altbestimmungen frueherer AGB-Fassungen sind gegenstandslos.
(2) Fuer die verbleibenden echten Einmalzahlungen (Business Owner-Zugang / Infrastrukturgebuehr gemaess § 25a, Admin-Gebuehr, First-Dashboard) kann der Nutzer anstelle eines Rueckbuchungsverfahrens bei der eigenen Bank oder dem Zahlungsdienstleister selbststaendig eine sofortige Kuendigung mit Sperrung des Kontos fuer diese Leistung ausloesen ("Selbstbedienungs-Erstattung"). Der Zugang zur betroffenen Leistung endet unmittelbar; ein erneuter Kauf derselben Leistung ist danach dauerhaft ausgeschlossen.
(2a) Business Owner Collab Code Lizenz, Raum 2 Lizenz, Dashboardlizenz und Eintrittslizenz-Raum 1 sind seit dem 01.09.2026 keine Einmalzahlungen mehr, sondern echte, monatlich wiederkehrende Abonnements (§ 28d bis § 28h). Fuer diese gilt keine Selbstbedienungs-Erstattung nach Abs. 2 — der Nutzer kuendigt sie stattdessen jederzeit regulaer nach § 28h: der Zugang bleibt bis zum Ende der bereits bezahlten Periode bestehen, eine erneute Buchung ist danach jederzeit wieder moeglich.
(2b) Fuer die in Abs. (2a) genannten sowie alle weiteren nach § 28d bis § 28h abgeschlossenen monatlichen Lizenz-Abonnements (u. a. Second-Life-Code-Lizenz, Client Collab Code Lizenz, Client-Akte-Lizenz, Client-Rechnungs-Lizenz, Video- und Streaming-Lizenz, Only-Social-Lizenz) erfolgt aktuell KEINE automatisierte Abbuchung der Folgeperiode. Der Nutzer bestaetigt dies bei jedem Kauf ausdruecklich per gesonderter Checkbox und ist selbst dafuer verantwortlich, die jeweilige Lizenz rechtzeitig — empfohlen 5 bis 10 Tage vor Ablauf der laufenden Periode — erneut zu buchen, um eine Unterbrechung des laufenden Geschaeftsbetriebs zu vermeiden. Eine unterbliebene rechtzeitige Neubuchung und die dadurch entstehende Unterbrechung begruenden keinen Anspruch gegen EPTEC.
(3) Betrifft die Selbstbedienungs-Erstattung nach Abs. 2 eine Business Owner- oder Administrator-seitige Einmalzahlung, wird als Ausgleich die Abo-Lizenz des betroffenen Kontos (§ 28a Abs. 5) um eine Tage-Aequivalenz des gezahlten Betrags verlaengert, berechnet auf Basis des aktuellen, festen Paketpreises des gebuchten Pakets gemaess § 28f. Eine Auszahlung in Bargeld erfolgt nicht.
(5) Hat ein bestaetigter technischer Fehler der Plattform einen Business Owner nachweislich beeintraechtigt, stellt EPTEC ein automatisiertes Streitfallverfahren bereit (ausschliesslich fuer Business Owner-Konten): Der Business Owner reicht eine Beschreibung des Vorfalls sowie den Zeitpunkt seines Auftretens ein. EPTEC gleicht diese Angabe automatisiert mit intern dokumentierten, von Master oder Administrator bestaetigten Systemstoerungen ab. Liegt fuer den angegebenen Zeitraum eine bestaetigte Stoerung vor, wird die Abo-Lizenz automatisch um die entsprechende Tage-Aequivalenz verlaengert, begrenzt auf einen Gegenwert von maximal 300 € je Streitfall. Liegt keine bestaetigte Stoerung vor, wird die Meldung abgelehnt; der Business Owner kann sich zusaetzlich an den Support wenden. Auch im Rahmen dieses Streitfallverfahrens erfolgt ausschliesslich eine Lizenz-Tage-Verlaengerung, niemals eine Bargeldzahlung.
§ 31 Business Owner- und Administrator-Auszahlung und Abrechnung
(0) Hinweis (B2B-Modell): Dieser Paragraph betrifft ausschließlich etwaige historische oder verbleibende Fälle, in denen EPTEC selbst Provisionen an einen Business Owner auszahlt (§ 28a Abs. 1). Für den gemäß § 28a Abs. 5 aktuell maßgeblichen Regelfall zahlt der Nutzer den Business Owner direkt über dessen eigenen externen Zahlungslink; EPTEC zieht hierfür keine Provision ein und schuldet keine Auszahlung. Administrator-Vergütungen als angestellte Mitarbeiter (§ 41 Abs. 1) richten sich nach dem regulären Lohnsteuerverfahren, nicht nach diesem Paragraphen.
(1) EPTEC rechnet Business Owner- und Administrator-Provisionen regelmäßig ab. Auszahlungen erfolgen auf das hinterlegte Zahlungskonto über den von EPTEC bereitgestellten Zahlungsdienstleister.
(2) EPTEC behält sich vor, Auszahlungen bei begründetem Verdacht auf Missbrauch, laufenden Stornierungsverfahren oder offenen Forderungen gegenüber dem Business Owner oder Administrator vorläufig zurückzuhalten.
(3) EPTEC ist berechtigt, neue Business Owner- und Administrator-Auszahlungen plattformweit gleichzeitig einzufrieren. Bereits verarbeitete und ausgezahlte Provisionen sind von einer Einfrierung nicht betroffen. Eine globale Einfrierung wird ausschließlich durch den Master ausgelöst und ist auf das betrieblich notwendige Minimum zu beschränken. Business Owner und Administratoren werden unverzüglich informiert. Während einer globalen Einfrierung bleibt die Zahlungspflicht der Nutzer bestehen; ausstehende Anteile werden nach Aufhebung nachgeholt.
(4) Steuerliche Pflichten aus Einnahmen auf der Plattform obliegen dem Business Owner und Administrator eigenverantwortlich.
§ 32 Mindestaktivität und Qualitätspflicht
(1) Business Owner und Administratoren verpflichten sich zu einer angemessenen Mindestaktivität auf der Plattform.
(2) Bei wiederholten begründeten Qualitätsbeschwerden ist EPTEC berechtigt, den Business Owner oder Administrator zur Nachbesserung aufzufordern.
§ 33 Gewerbliche Nutzung und Unternehmenskonten
(1) Die Nutzung der Plattform durch Unternehmen und Selbständige ist grundsätzlich zulässig.
(2) Die Nutzung eines einzelnen Nutzerkontos durch mehrere Personen ist untersagt.
§ 34 Haftung bei Business Owner- und Administrator-Inhalten und Freistellung
(1) Business Owner und Administratoren sind allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Qualität der von ihnen veröffentlichten Inhalte.
(2) Business Owner und Administratoren stellen EPTEC von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Rechten durch ihre Inhalte entstehen.
(3) Bei Abonnements, die über einen vom Business Owner hinterlegten externen Zahlungslink abgewickelt werden (§ 24 Abs. 11, § 28a Abs. 5), ist der Nutzer ausschließlich Vertragspartner des Business Owners, nicht EPTECs. EPTEC ist an dieser Zahlungsbeziehung nicht beteiligt und haftet nicht für deren ordnungsgemäße Durchführung, Erfüllung oder etwaige Zahlungsausfälle. Die gesetzlichen Moderations- und Aufsichtspflichten von EPTEC gemäß dieser AGB bleiben hiervon unberührt.
(4) Insbesondere liegen Preis, Leistungsbeschreibung, Vertragsschluss, Rechnungsstellung, ein etwaiges Widerrufsrecht, Kündigung, Erstattung, Chargeback, Steuern sowie Zahlungsmandate gegenüber dem Client ausschließlich in der Verantwortung des Business Owners, der hierfür seinen eigenen Zahlungsanbieter und seine eigene Zahlungsart einsetzt.
(5) Der Business Owner kann eigene Geschäftsbedingungen, eine eigene Datenschutzerklärung sowie weitere eigene Rechtsdokumente hinterlegen, die dem Client vor Vertragsschluss sowie bei jedem Tarifwechsel angezeigt werden. Ändert der Business Owner diese eigenen Dokumente oder den mit einem Client vereinbarten Preis nachträglich, kann er über die Plattform eine verbindliche Ankündigung mit angemessener Frist zur erneuten Bestätigung durch den betroffenen Client auslösen. Bestätigt der Client innerhalb dieser Frist nicht, wird sein Zugang zu den Inhalten des Business Owners bis zur Bestätigung gesperrt; ein Anspruch auf Fortsetzung des Zugangs ohne Bestätigung besteht nicht. EPTEC prüft den Inhalt dieser Ankündigungen und Dokumente nicht inhaltlich und wird hierdurch nicht Partei der zwischen Business Owner und Client bestehenden Vertragsbeziehung (Abs. 3); die Plattform stellt insoweit ausschließlich den technischen Ankündigungs- und Bestätigungsmechanismus bereit. Diese Möglichkeit steht gemäß § 34a Abs. 4 auch Administratoren und dem Masterprofil zu, soweit sie als Business Owner auftreten.
§ 34a Haftung bei Datenverarbeitung im Verhältnis Business Owner–Client
(1) EPTEC verarbeitet personenbezogene Daten der Clients (Kontodaten, Nachrichten, hochgeladene Inhalte) als Betreiber der Plattform-Infrastruktur, unabhängig davon, dass Zahlungen gemäß § 24 Abs. 11, § 28a Abs. 5 direkt zwischen Business Owner und Client abgewickelt werden.
(2) EPTEC trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik, um die Sicherheit dieser Daten zu gewährleisten. Bei Einhaltung dieses Sorgfaltsmaßstabs haftet EPTEC nicht für Datenschutzvorfälle, soweit diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens EPTEC beruhen.
(3) Der Business Owner ist für den eigenen Umgang mit den Daten seiner Clients (z. B. Weitergabe, Missbrauch, unsachgemäße Verwendung außerhalb der Plattformfunktionen) allein verantwortlich. EPTEC haftet nicht für Schäden, die aus einem Fehlverhalten des Business Owners im Umgang mit Client-Daten entstehen; der Business Owner stellt EPTEC insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(4) Business Owner bestätigen bei Aktivierung ihres Kontos durch gesonderte, dokumentierte Zustimmung (Checkbox), diese Verantwortung zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben. Dies gilt auch für Administratoren und das Masterprofil, soweit sie gemäß § 24 Abs. 10 als Business Owner auftreten.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse an klarer Haftungsverteilung; Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO — Erfüllung des Vertrages.
§ 34b Externe Links Dritter
EPTEC macht sich Inhalte externer Webseiten oder Dienste, die von Nutzern oder Business Ownern verlinkt werden (z. B. eigene Webseiten, Social-Media-Profile oder sonstige externe Angebote), nicht zu eigen und übernimmt für deren Verfügbarkeit, Sicherheit, Rechtmäßigkeit oder Inhalte keine Verantwortung, soweit gesetzlich zulässig.
§ 35 Verbot von Deepfakes, Impersonation und KI-Training
(1) Es ist untersagt, synthetisch erzeugte oder manipulierte Medieninhalte zu erstellen, die reale Personen in Handlungen zeigen, denen diese nicht zugestimmt haben.
(2) Die Nutzung von ETOBS-Inhalten zum Training von KI-Modellen ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung untersagt. Das automatisierte Auslesen von Plattforminhalten ist ohne Genehmigung untersagt.
(3) Die Nutzung der Plattform ist Personen und Organisationen untersagt, die auf internationalen Sanktionslisten geführt werden.
§ 36 Höhere Gewalt (Force Majeure)
(1) EPTEC haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle der Plattform, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind.
(2) Bei einem ununterbrochenen Ausfall von mehr als 72 Stunden erhält der Business Owner eine anteilige Verlängerung seiner Abo-Lizenz (§ 28a Abs. 5), die dem Verhältnis der Ausfalldauer zum jeweiligen Abrechnungsmonat (30 Tage) entspricht. Die Verlängerung wird automatisch mit der Lizenz verrechnet. Eine Auszahlung in Bargeld erfolgt nicht. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht erst nach einem ununterbrochenen Ausfall von mehr als 30 aufeinanderfolgenden Tagen. Nutzer sind von EPTEC-Plattformausfällen nicht unmittelbar betroffen, da ihre Mitgliedschaft ausschließlich über den Business Owner abgewickelt wird (§ 34 Abs. 3); die Versorgung der Nutzer im Ausfallfall obliegt organisatorisch dem jeweiligen Business Owner.
§ 36a Wartungsarbeiten, Systemupdates und Plattform-Upgrades
(1) Geplante Wartungsarbeiten werden mit angemessener Vorankündigungsfrist angekündigt.
(2) Bei dringenden Sicherheitsvorfällen ist EPTEC berechtigt, die Plattform ohne vorherige Ankündigung sofort einzuschränken.
(3) Wartungsbedingte Ausfälle bis zu 72 Stunden begründen keinen Anspruch auf Erstattung.
(4) EPTEC nutzt externe, lizenzierte Zahlungsdienstleister. EPTEC ist berechtigt, den Zahlungsanbieter jederzeit zu wechseln oder den Zahlungsdienst temporär zu deaktivieren. Nutzer werden über einen Anbieterwechsel mit angemessener Frist informiert. Während einer temporären Deaktivierung können keine neuen Abonnements abgeschlossen oder verlängert werden; bestehende Mitgliedschaften bleiben unberührt.
(5) EPTEC nutzt zur Erbringung der Plattformleistungen weitere externe technische Dienstleister, insbesondere für Hosting und Datenspeicherung (derzeit Cloudflare) sowie für die Video- und Audioübertragung bei Calls (derzeit LiveKit). EPTEC ist berechtigt, diese Dienstleister jederzeit zu wechseln. Für Ausfälle oder Fehler dieser Dienstleister haftet EPTEC im Rahmen der Haftungsbeschränkungen gemäß § 12.
§ 37 Plattformänderung und Betriebseinstellung
(1) EPTEC ist berechtigt, die Plattform jederzeit weiterzuentwickeln oder zu ändern, sofern der Gesamtcharakter der Mitgliedschaft erhalten bleibt.
(2) Im Falle einer vollständigen Einstellung des Plattformbetriebs informiert EPTEC alle Nutzer und Business Owners mindestens 90 Tage im Voraus. Etwaige Erstattungsansprüche richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Mindestanforderungen.
(3) Nach Bekanntgabe der Betriebseinstellung ist der Business Owner selbst dafür verantwortlich, seine Clients rechtzeitig zu informieren und seine eigenen Vertrags-, Zahlungs- und Abonnementverhältnisse mit diesen ordnungsgemäß zu beenden, anzupassen oder auf eine andere Infrastruktur zu migrieren. Dies gilt insbesondere für wiederkehrende Zahlungen, die über vom Business Owner selbst eingesetzte externe Zahlungsdienstleister eingerichtet wurden. EPTEC ist weder verpflichtet noch technisch in der Lage, solche externen Vertrags- oder Zahlungsbeziehungen für den Business Owner zu kündigen.
§ 38 Verlängerung und Kündigungsbutton
(1) Die Abo-Lizenz sowie Zusatzlizenzen verlängern sich gemäß § 28d und § 28g Abs. 2 monatlich zum dann geltenden Preis, sofern keine Kündigung gemäß § 28h erfolgt — automatisch bei aktivem Zahlungsmandat (§ 28d Abs. 2 Satz 1), andernfalls durch eigenständige erneute Zahlung des Business Owners über den bereitgestellten Zahlungslink (§ 28d Abs. 1–2, § 30a Abs. 2b).
(2) EPTEC stellt gemäß § 312k BGB eine einfach zugängliche Kündigungsmöglichkeit auf der Plattform bereit.
§ 38a Kündigungsmöglichkeit in der Client-Mitgliedschaft (BYOP)
(1) Für die direkte Vertragsbeziehung zwischen Client und Business Owner (BYOP, § 34) stellt die Plattform sowohl dem Client als auch dem Business Owner eine jederzeit zugängliche, ordentliche Kündigungsmöglichkeit ohne Angabe von Gründen bereit (§ 312k BGB). Da die Zahlungsvereinbarung zwischen Client und Business Owner außerhalb der Plattform getroffen wird und EPTEC hierüber keine Kenntnis hat, wird die Kündigung nach der vom Business Owner in seinem Konto selbst festgelegten Kündigungsfrist wirksam (0 bis maximal 90 Tage ab Eingang der Kündigung); bis dahin bleibt der Zugang bestehen. Hat der Business Owner keine eigene Frist festgelegt, endet der Zugang unmittelbar mit der Kündigung. Diese Kündigungsmöglichkeit ist ein bereitgestelltes Mindestangebot gemäß § 312k BGB und schließt andere, zwischen Client und Business Owner zusätzlich vereinbarte Kündigungswege (z. B. gemäß den eigenen Bedingungen des Business Owners) nicht aus.
(2) Unberührt hiervon bleibt die sofortige Sperrung des Zugriffs durch den Business Owner aus wichtigem Grund bei Verstößen gegen die Hausordnung — diese betrifft ausschließlich den Content-Zugriff und lässt die Mitgliedschaftsbindung unverändert bestehen, bis sie gesondert gekündigt wird.
(3) EPTEC ist an dieser Kündigung nicht beteiligt und wird nicht Vertragspartei; die technische Bereitstellung der Kündigungsfunktion dient ausschließlich der gesetzeskonformen Umsetzung nach § 312k BGB.
(4) Ein Wechsel des Tarifs innerhalb einer bereits bestehenden Client-Mitgliedschaft wird nach Bestätigung des Zahlungseingangs durch den Business Owner nicht sofort, sondern erst zum Ende des laufenden, wiederkehrenden 30-Tage-Zyklus wirksam. Dieser Zyklus wird ausschließlich anhand des Zeitpunkts der ersten Aufnahme des Clients in den Orbit des Business Owners berechnet — dieser Zeitpunkt wird von der Plattform selbst erzeugt und dokumentiert und ist damit die einzige Grundlage, auf die sich EPTEC verlässlich beziehen kann. Ob und wann der Client die für den neuen Tarif vereinbarte Zahlung tatsächlich an den Business Owner geleistet hat, entzieht sich weiterhin der Kenntnis von EPTEC (Abs. 1). Client und Business Owner werden vor Bestätigung eines Tarifwechsels durch eine eigene Checkbox-Bestätigung ausdrücklich auf diesen verzögerten Wirksamkeitszeitpunkt hingewiesen; EPTEC haftet nicht dafür, dass ein Client diesen Hinweis übersieht oder die Verzögerung anderweitig nicht zur Kenntnis nimmt.
(5) Die Bestätigung des Zahlungseingangs durch den Business Owner ist zwingende Voraussetzung für jeden Tarifwechsel; ohne diese Bestätigung wird kein neuer Tarif vorgemerkt oder wirksam, unabhängig davon, wie viel Zeit vergangen ist. Wird die Bestätigung durch den Business Owner verzögert vorgenommen, richtet sich der Wirksamkeitszeitpunkt nach dem Zeitpunkt der ursprünglichen Zahlungsanfrage des Clients, nicht nach dem Zeitpunkt der Bestätigung selbst. EPTEC übernimmt keine Verantwortung dafür, ob und wann der Business Owner eine tatsächlich erhaltene Zahlung bestätigt; verzögert sich dadurch die Nutzbarkeit der dem neuen Tarif zugehörigen Funktionen für den Client, ist dies ausschließlich zwischen Client und Business Owner zu klären (§ 34).
(6) Der Business Owner legt für jeden seiner Tarife (Basis, Premium, Deluxe) selbst fest, ob es sich um ein automatisiertes, wiederkehrendes Abonnement oder um eine Einmalzahlung ohne automatische Anschlusszahlung handelt; der zugehörige Zahlungslink ist erst nutzbar, sobald diese Angabe gemacht wurde. Bei einem als Einmalzahlung geführten Tarif endet der Zugang zwingend mit Ablauf des laufenden 30-Tage-Zeitraums (Abs. 4) und wird erst wieder freigeschaltet, sobald der Business Owner den Eingang einer neuen Zahlung bestätigt; eine bereits vor Ablauf dieses Zeitraums erteilte Bestätigung verschiebt den Ablauf nicht vor und verhindert die zwischenzeitliche Sperrung nicht. Diese Unterbrechung ist gewollter Bestandteil der Einmalzahlungs-Ausgestaltung und keine Fehlfunktion; sie stellt sicher, dass der Client für jeden neuen Zeitraum tatsächlich erneut zahlt, bevor der Zugang fortgesetzt wird. EPTEC ist an der Auswahl der Zahlungsart durch den Business Owner sowie an der tatsächlichen Zahlung zwischen Client und Business Owner nicht beteiligt und übernimmt hierfür keine Verantwortung (§ 34).
§ 38b Änderung der eigenen Rechtstexte oder Preise des Business Owners gegenüber dem Client (BYOP)
(1) Ändert der Business Owner seine eigenen, dem Client auf der Paywall angezeigten Rechtstexte (eigene AGB, Datenschutzhinweise oder sonstige Dokumente, § 34a) oder seine eigenen Mitgliedschaftspreise (Basis, Premium, Deluxe, § 28c), wird dem betroffenen Client hierüber automatisch eine Bestätigungsaufforderung angezeigt. Wie bei Änderungen durch EPTEC selbst (§ 4 Abs. 6) stehen dem Client ab der Änderung mindestens drei volle Kalendermonate zur Bestätigung zur Verfügung; eine Zugangssperre erfolgt in keinem Fall innerhalb eines bereits bezahlten, laufenden Zeitraums.
(2) Bestätigt der Client die Änderung innerhalb der Frist nicht, wird sein Zugang zur Plattform gesperrt, bis die Bestätigung nachgeholt wird. Der Business Owner erhält hierzu eine eigene, fortlaufend einsehbare Übersicht der von einer Sperrung bedrohten Clients samt Frist-Countdown; er ist dadurch in der Lage, betroffene Clients proaktiv zur Bestätigung aufzufordern, und kann sich nicht darauf berufen, von einer drohenden Sperrung keine Kenntnis gehabt zu haben.
(3) Der Business Owner kann für seine eigenen Ankündigungen eine längere als die in Abs. 1 genannte Mindestfrist festlegen; eine Verkürzung unter die Mindestfrist von drei vollen Kalendermonaten ist ausgeschlossen und technisch nicht möglich.
(4) Zeitpunkt und Inhalt jeder Ankündigung sowie jede Bestätigung, einschließlich eines kryptographischen Prüfwerts (Hash) des jeweils bestätigten Inhalts, werden dauerhaft mit Zeitstempel, IP-Adresse und Kennung dokumentiert und bleiben auch nach einer späteren, erneuten Änderung als historischer Nachweis einsehbar.
(5) Diese Bestätigungspflicht betrifft ausschließlich den Zugang zur Plattform und lässt die Vertragsbeziehung zwischen Client und Business Owner (§ 34, § 38a) unberührt; deren Beendigung richtet sich weiterhin ausschließlich nach § 38a.
§ 39 Provision bei Storno und Rückbuchung
(0) Hinweis (B2B-Modell): Dieser Paragraph betrifft ausschließlich etwaige historische oder verbleibende Fälle mit tatsächlichem EPTEC-seitigem Provisionsanspruch (§ 28a Abs. 1, § 31 Abs. 0). Im gemäß § 28a Abs. 5 aktuell maßgeblichen Regelfall entfällt bei einer Rückerstattung keine Provision, da EPTEC keine erhebt; die Rückabwicklung zwischen Business Owner und Client erfolgt außerhalb der EPTEC-Zahlungsbeziehung.
(1) Bei berechtigter Rückerstattung entfällt, soweit Abs. 0 einschlägig ist, der Provisions- und Vergütungsanspruch des Business Owners oder Administrators. Bereits ausgezahlte Provisionen für stornierte Transaktionen werden mit zukünftigen Provisionszahlungen verrechnet.
§ 40 Zahlungsabwicklung, Geldfluss und ZAG-Abgrenzung
(1) EPTEC ist kein Zahlungsdienstleister im Sinne des ZAG. Alle Zahlungen auf der Plattform erfolgen ausschließlich über externe, regulierte Zahlungsdienstleister.
(2) EPTEC ist berechtigt, den eingesetzten Zahlungsdienstleister jederzeit zu wechseln oder den Zahlungsdienst temporär zu deaktivieren.
(3) EPTEC ist zu keinem Zeitpunkt im Besitz fremder Gelder, die treuhänderisch für Business Owner, Administratoren oder Nutzer verwaltet werden.
§ 41 Steuerliche Verantwortung und Umsatzsteuer
(1) Business Owner sind als selbständige Anbieter allein verantwortlich für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung ihrer Einnahmen. Administratoren unterliegen als angestellte Mitarbeiter der EPTEC dem regulären Lohnsteuerverfahren; dieser Paragraph findet auf sie keine Anwendung.
(2) Sofern Business Owner ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben und als Unternehmer handeln, kann das Reverse-Charge-Verfahren gemäß § 13b UStG gelten.
§ 42 Datenlöschung nach Vertragsbeendigung und Speicherfristen
(1) Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Nutzungsrecht. Ab der Vertragsbeendigung beginnt eine angemessene Exportfrist.
(2) Beantragt ein Nutzer, Business Owner oder Administrator die Kontoauflösung, während noch eine Abrechnung aussteht, wird das Konto vorübergehend in einen Wartezustand versetzt. Personenbezogene Stammdaten werden unverzüglich anonymisiert; das Konto bleibt technisch aktiv bis zum Abschluss der Abrechnung, danach erfolgt die vollständige Löschung.
(3) Nach Ablauf der Exportfrist werden nutzerbezogene Inhalte und Daten automatisiert gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Steuerrelevante Daten werden gemäß § 147 AO / § 257 HGB aufbewahrt.
(4) EPTEC übernimmt keine Haftung für Datenverluste nach Ablauf der Exportfrist.
§ 43 Technische Leistungsgrenzen und automatisierte Systemprozesse
(1) EPTEC stellt die Plattform als technisch strukturierte Infrastruktur zur Verfügung. Speicherplatz sowie Upload-, Bandbreiten- und Funktionsumfänge sind systembedingt begrenzt.
(2) EPTEC ist kein Archivierungs- oder Backupdienst. Nutzer, Business Owner und Administratoren sind verpflichtet, eigenverantwortlich Sicherungskopien ihrer Inhalte vorzuhalten.
§ 43a Ephemere Inhalte (Stories)
(1) Business Owners können temporäre Kurzbeiträge (Stories) veröffentlichen. Stories sind mit einer automatischen Verfallszeit von 24 Stunden versehen und werden nach Ablauf dieser Frist automatisch und unwiderruflich gelöscht.
(2) Mit dem Hochladen eines Story-Inhalts erklärt der Business Owner, über alle erforderlichen Rechte an dem Inhalt zu verfügen. Die Regelungen zu Nutzerinhalten gemäß §§ 9, 10 und 11 gelten entsprechend.
(3) EPTEC übernimmt keine Haftung für den Verlust von Story-Inhalten nach Ablauf der 24-Stunden-Frist. Business Owner sind gemäß § 43 Abs. 2 für die eigenverantwortliche Sicherung ihrer Inhalte zuständig.
§ 44 Kollaborations- und Slot-Logik
(1) Die Anzahl der gleichzeitig zulässigen Business Owner-Kollaborationen ist systemseitig begrenzt. Aktuelle Gebühren für Team-Slots: Professional Orbit 50 €/Slot, Creative Orbit 25 €/Slot, African Orbit 5 €/Slot.
(2) Generierte Kollaborations-Codes sind einmalig, personengebunden und nicht übertragbar.
§ 45 Werbekooperationen und gesponserte Inhalte
(1) EPTEC ist berechtigt, Werbekooperationen mit Dritten einzugehen. Gesponserte Inhalte werden als Anzeige oder Werbung gemaess UWG gekennzeichnet.
§ 46 Barrierefreiheit
(1) EPTEC ist bemüht, die Plattform gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zugänglich zu gestalten.
§ 47 Tod eines Nutzers oder Business Owners
(1) Im Todesfall wird das Konto auf Antrag und gegen Nachweis durch berechtigte Erben abgewickelt. Ausstehende Business Owner-Provisionen und Administrator-Vergütungen werden nach Vorlage des Erbennachweises in angemessener Frist ausgezahlt.
§ 48 Kontosperrung auf behördliche Anordnung
(1) Ist EPTEC gesetzlich oder behördlich verpflichtet, ein Konto zu sperren oder Inhalte zu entfernen, erfolgt dies unverzüglich. EPTEC informiert den betroffenen Nutzer soweit rechtlich zulässig.
§ 49 Breakout-Räume
(1) Business Owners können während einer Live-Session bis zu fünf Breakout-Räume aktivieren. Jeder Breakout-Raum ist eine eigenständige technische Session; Nutzer nehmen einem Breakout-Raum nur durch aktive Zuteilung durch den Business Owner oder auf eigenen Wunsch teil.
(2) In Breakout-Räumen gelten dieselben Verhaltens- und Inhaltsregeln wie im Hauptraum. Der Business Owner ist für die Aktivierung, Zuteilung und ordnungsgemäße Beendigung der Breakout-Sessions verantwortlich. EPTEC übernimmt keine Haftung für Inhalte, die in Breakout-Räumen ausgetauscht werden.
(3) Breakout-Räume sind temporär. Nach Ablauf der eingestellten Dauer oder bei Beendigung durch den Business Owner werden die Sessions automatisch geschlossen und alle Sitzungsdaten gelöscht.
§ 50 Kollaboratives Whiteboard
(1) Business Owners können während Live-Sessions ein kollaboratives Whiteboard aktivieren. Das Whiteboard dient ausschließlich der sachlichen Zusammenarbeit; rechtswidrige, beleidigende oder gegen die Hausordnung verstoßende Inhalte sind verboten.
(2) Alle auf dem Whiteboard eingetragenen Inhalte sind für alle berechtigten Teilnehmer sichtbar. Der Business Owner entscheidet, welche Teilnehmer Schreibzugriff erhalten. EPTEC ist nicht für den Inhalt von Whiteboard-Einträgen verantwortlich. Whiteboard-Inhalte werden nach Sessionende automatisch gelöscht. Urheberrechte Dritter sind auch im Whiteboard zu beachten.
(3) Wenn der Business Owner einen PDF-Export erstellt, liegt die Verantwortung für die weitere Verwendung und Speicherung dieses Exports ausschließlich beim Business Owner.
§ 51 Aufnahmen im Live-Raum
(1) Die Plattform stellt eine optionale Aufnahmefunktion für Bildschirm und Webcam bereit. Die Aufnahme wird nicht automatisch von EPTEC gestartet oder gespeichert.
(2) Der aufzeichnende Nutzer ist persönlich und vollumfänglich dafür verantwortlich, alle rechtlichen Anforderungen für die Aufnahme einzuhalten. Dazu gehören insbesondere:
– die Einwilligung aller aufgezeichneten Personen gemäß § 201 StGB, § 22 KunstUrhG und der DSGVO;
– die Einhaltung aller lokalen Gesetze, die für die Aufzeichnung von Personen gelten;
– das Verbot der Aufnahme minderjähriger Personen ohne ausdrückliche elterliche Einwilligung.
(3) EPTEC übernimmt keine Haftung für durch Aufnahmen entstandene Rechtsverletzungen. Nutzer, die Aufnahmen unter Verstoß gegen diese Regelungen erstellen, können gesperrt werden. Lädt der Business Owner eine Aufnahme als Post hoch, gelten die allgemeinen Inhaltsregeln dieser AGB.
§ 52 Sprachnachrichten
(1) Nutzer können in Direktnachrichten Sprachnachrichten versenden. Mit dem Absenden stimmt der Nutzer zu, dass die Audiodatei auf den Servern von EPTEC gespeichert und dem Empfänger zugänglich gemacht wird.
(2) Für Sprachnachrichten gelten dieselben Inhaltsregeln wie für alle anderen Nachrichten auf der Plattform. Das Versenden von rechtswidrigen Inhalten, Beleidigungen oder Bedrohungen in Sprachnachrichten ist verboten und kann zur Kontosperrung führen.
§ 53 Automatisierte Inhaltsmoderation
(1) Die Plattform setzt automatisierte KI-Systeme zur Prüfung hochgeladener Medieninhalte ein. Zweck ist die Erkennung von Verstößen gegen geltendes Recht, diese AGB oder die Hausordnung. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
(2) Wird ein Inhalt durch das automatisierte System abgelehnt, wird der Nutzer informiert. Der Nutzer hat das Recht, eine manuelle Überprüfung durch EPTEC zu beantragen. EPTEC ist berechtigt, die manuelle Überprüfung auf Werktage mit angemessener Bearbeitungszeit zu beschränken.
(3) EPTEC haftet nicht für Fehler des automatisierten Moderationssystems, stellt jedoch sicher, dass bei einem berechtigten Einspruch eine menschliche Überprüfung stattfindet.
§ 54 Live-Umfragen in Räumen
(1) Business Owners können in Live-Räumen Umfragen unter den anwesenden Teilnehmern starten. Der Business Owner ist verantwortlich für den Inhalt der Umfrage und der Antwortoptionen; rechtswidrige, irreführende oder diskriminierende Fragestellungen sind verboten.
(2) Die Umfrageergebnisse sind für alle Teilnehmer in aggregierter Form sichtbar. Individuelle Abstimmungsentscheidungen sind nicht öffentlich einsehbar. EPTEC ist nicht für den Inhalt von Umfragen oder die Verwendung der Ergebnisse durch den Business Owner verantwortlich.
§ 55 Events und Veranstaltungshinweise
(1) Business Owners können auf ihrer Profilseite öffentliche Events mit Titel, Datum, Uhrzeit und optionalem Standort erstellen. Events dienen der Information der Community und stellen keine rechtlich verbindliche Veranstaltungsankündigung seitens EPTEC dar.
(2) Der Business Owner ist allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Event-Informationen sowie für die Durchführung der angekündigten Veranstaltung. EPTEC übernimmt keine Haftung für ausgefallene, verschobene oder inhaltlich unrichtige Events.
(3) Nutzer können sich über die Plattform für Events anmelden. Die Anmeldung stellt lediglich eine Interessensbekundung dar; ein Anspruch auf Teilnahme oder Einlass besteht nur, sofern der Business Owner dies ausdrücklich bestätigt. EPTEC ist kein Veranstalter und kein Vermittler von Eintrittskarten oder Tickets.
(4) Events mit gesetzwidrigen, diskriminierenden oder irreführenden Inhalten sind verboten und können ohne Vorankündigung gelöscht werden.
§ 56 Gewinnspiele und Zufallsauswahl
(1) Business Owners können die Plattformfunktion „Zufälligen Gewinner ziehen" nutzen, um einen Follower zufällig auszuwählen. Diese Funktion dient der Unterstützung von Business Owner-Gewinnspielen; EPTEC ist weder Veranstalter noch Mitveranstalter solcher Gewinnspiele.
(2) Der Business Owner ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller anwendbaren Gewinnspielbedingungen, insbesondere nach deutschem Recht (§ 661 BGB, Glücksspielstaatsvertrag) sowie etwaiger steuerrechtlicher Pflichten gegenüber Gewinnern. EPTEC stellt lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung.
(3) Die Zufallsauswahl erfolgt auf Basis der gespeicherten Follower-Daten. Jeder Follower hat die gleiche statistische Chance, ausgewählt zu werden. EPTEC garantiert keine bestimmte Anzahl an teilnahmeberechtigten Followern.
(4) Missbräuchliche Nutzung der Gewinnspiel-Funktion (z. B. Scheingewinnspiele, Betrug oder Manipulation der Follower-Liste) stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen diese AGB dar und kann zur Sperrung oder dauerhaften Deaktivierung des Accounts führen.
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